Betreff
Verbesserung des Zuganges zum Bahnsteig am Bahnhof Capelle
Vorlage
114/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage Zuschüsse für die Baumaßnahme zu beantragen.

 

 


Sachverhalt

 

Der bisher nur über eine Brücke mögliche Zugang zum Bahnsteig am Bahnhof Capelle wird seit Jahren als deutliche Erschwernis zur Nutzung der Bahn gesehen. Insbesondere älteren Menschen, Behinderten und Familien mit Kindern ist es an dieser Stelle nur schwer oder kaum möglich, die Züge zu erreichen.

 

Eine in den vergangenen Jahren von der Gemeinde favorisierte Lösung, einen Zugang über eine vom Parkplatz anzulegende kleine Rampe zu schaffen, die das Haltegleis kreuzt, wird von der Deutschen Bahn und dem Eisenbahnbundesamt nicht akzeptiert, da diese Lösung selbst bei Einbau einer Schranke und/oder einer Ampelanlage ein Sicherheitsverlust gegenüber dem Brückenzugang sei.

 

Aus diesem Grunde ist dann bei einer Förderung der Planungskosten durch den Zweckverband Schienen-Personen-Nahverkehr Münsterland eine Planung für zwei an die Brücke angebaute Rampen erstellt worden. Diese Anlage lässt unter Beachtung der Richtlinien für behindertengerechtes Bauen einen Zugang zum Bahnsteig zu.

 

In der Sitzung wird dieser Vorschlag vorgestellt. Er stellt zusammen mit bereits früher überlegten Lösungen, die zwei Aufzüge auf beiden Seiten der Brücke vorsahen, die technisch einzigen Möglichkeiten dar, alten- und behindertengerechte Zugänge zum Bahnsteig zu schaffen.

 

Aufgrund der nicht unerheblichen Baukosten ist der Bau dieser Anlagen sicher nur mit einer öffentlichen Förderung möglich. Die Verwaltung sollte daher nach vorheriger Abstimmung mit der Deutschen Bahn die notwendigen Zuschussanträge stellen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung Investition ca.

900.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: Förderung voraussichtlich 90 %