Windenergieplanung in Nordkirchen
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
In der Ausschusssitzung am 29.10.2019 hat Herr Aufleger vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg die aktuellen Rahmenbedingungen für die Standortplanung von Windenergieanlagen im Ausschuss vorgetragen.
Es haben sich im Verlauf der Diskussion weitere rechtliche Fragen, insbesondere zur Bestandskraft des aktuellen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen, ergeben.
Zu dieser Ausschusssitzung ist ein Vertreter der Rechtsanwälte Wolter Hoppenberg eingeladen, hierzu bestehende Fragen zu beantworten.
Mit dieser Sitzungseinladung erhalten die Ausschussmitglieder die Ausarbeitung von Rechtsanwalt Thomas Tyczewski vom 18.11.2019 „Planungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen in Nordkirchen“.
Unabhängig von der Frage der Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes gibt es im Moment auf Bundes- und Landesebene verschiedene Initiativen, die Einfluss auf die noch unveränderte Gesetzgebung nehmen wollen. Insoweit schlägt die Verwaltung vor, das Standortkonzept Windenergie auf der Basis der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen zu aktualisieren.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: