23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Capelle
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohr" nördlich der Bahnhofstraße
Beschlussvorschlag:
Im Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“ wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Stellen nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Sachverhalt:
In der Ausschusssitzung am 29.01.2019 ist das Konzept für den Bebauungsplan „Wohr“ in Capelle vorgestellt worden.
Die Rats- und Ausschussmitglieder haben per Mail am 30.01.2019 dieses Konzept erhalten mit der Bitte um interne Besprechung in den Faktionen.
Zusätzlich wurden drei für die weitere Planung wesentliche Punkte angesprochen, über die in dieser Sitzung entschieden werden sollte:
1. Umgang mit der Fläche der Hochdruckgasleitung unmittelbar östlich der Siedlung Steinstraße. Hierzu liegt inzwischen auch ein Antrag von Anliegern der Steinstraße vor, die einen Grünstreifen statt eines Fuß- und Radweges möchten – siehe Anlage.
2. Positionierung der denkbaren Mehrfamilienhäuser im Wohngebiet und
3. textliche und gestalterische Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Nach einer inhaltlichen Entscheidung zu diesen Punkten sollte der Entwurf des Bebauungsplanes in einer öffentlichen Veranstaltung in Capelle vorgestellt werden. Zusätzlich sind die Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
6.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01 01 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: