Betreff
Neubau einer Ferngasleitung von Gronau-Epe nach Werne
Vorlage
088/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Nordkirchen stimmt dem Trassenvorschlag der Gesellschaft Open Grid Europe zu.

 


Sachverhalt

 

Die Firma Open Grid Europe GmbH plant den Neubau einer etwa 70 km langen Ferngasleitung von Gronau-Epe nach Werne. Es handelt sich um eine Hochdruckgasleitung mit dem Querschnitt von 1,20 m. Dieses Vorhaben ist begründet durch den Netzentwicklungsplan Gas der Bundesregierung aus dem Jahre 2013.

 

Aufgrund der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens wird ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Die Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Münster hat hierfür die Federführung. Sie hat mit Schreiben vom 01.08.2014 u. a. alle betroffenen Kommunen angeschrieben und um Stellungnahme zu diesem Vorhaben gebeten.

 

Die beiden Übersichtspläne zeigen die im Bereich Nordkirchen in Rot dargestellte sogenannte Vorzugstrasse, die in weiten Teilen zwei bereits früher gelegten Hochdruckgasleitungen folgt.

 

In Gelb dargestellt sind denkbare Variantenlösungen, die im weitern Verfahren mit ihren Vor- und Nachteilen den Haupttrassen gegenüber gestellt werden sollen. Der ebenfalls beigefügte Querschnittplan zeigt schematisch die in Anspruch zu nehmenden Flächen für den Arbeitsstreifen auf dem freien Feld und im Wald. Auf dieser Basis werden dann nach Festsetzung der Linienführung konkrete vertragliche Absprachen mit den betroffenen Grundstückseigentümern angestrebt.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der in den Übersichtsplänen dargestellten Hauptlinie der Vorzug gegeben werden sollte. Aufgrund der bereits früher verlegten Leitungen bestehen hier bereits Nutzungsausschlüsse für die Erweiterung von Wohn- oder Gewerbegebieten und auch für andere bauliche Nutzungen.

 

Diese Ausschlussbereiche würden rein flächenhaft noch größer werden, wenn eine der dargestellten Varianten realisiert werden würde. Dabei ist nicht nur die reine Bautrasse zu betrachten, sondern auch der jeweilige Schutzstreifen beiderseits der Leitungen, der ebenfalls von jeder baulichen Nutzung dauerhaft freigehalten werden muss.

 

In Nordkirchen liegt die Linie auf der Ostseite des Ortes in der Tallage des Gorbachs, in der aufgrund der notwendigen Rücksichtnahme auf Überflutungsbereiche auch keine weitere bauliche Entwicklung mehr denkbar ist. Bis hin zur L 810 östlich der Tennisanlage/Bogenschießanlage ist ebenfalls keine andere wohnbauliche oder gewerbliche Entwicklung sinnvoll, u. a. auch nicht wegen der Geräuschentwicklung von der Landesstraße 810 aus.

 

In Südkirchen liegt die Hauptlinie weit östlich des Ortes und führt daher auch nicht zu einem Ausschluss von Entwicklungsflächen. Ob z. B. andere Fachbehörden Vorteile in den jeweiligen Varianten sehen, bleibt abzuwarten.