Betreff
Planungsangelegenheiten
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Cappenberger Straße", Ortsteil Südkirchen
Vorlage
067/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt

 

In der Ausschusssitzung am 03.07.2014 ist der Antrag des Eigentümers des Grundstückes Hauptstraße 6 in Südkirchen auf Errichtung eines weiteren Gebäudes in dem zu seinem Grundstück gehörenden Garten vorgestellt worden. Das in der beiliegenden Lageplanskizze erkennbare Gebäude läge außerhalb der durch Baugrenzen im Bebauungsplan „Cappenberger Straße“ definierten überbaubaren Fläche und ist daher bei jetzigem Stand der Bauleitplanung nicht zulässig.

 

Aus dem Lageplan geht auch ein denkbares Gebäude im Gartenbereich des Grundstückes Hauptstraße 4 hervor.

 

Im Verlauf der Sitzung ist dann darüber gesprochen worden, ob bei einer Verdichtung der Bebauung an dieser Stelle nicht auch das Flurstück 766, welches im Eigentum der Gemeinde Nordkirchen liegt und bisher als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen ausgewiesen ist, bebaut werden könnte.

 

Insgesamt wurde vereinbart, diese Grundstückssituation vor Beginn der Beratungen im Ausschuss zu besichtigen und danach über das weitere Vorgehen zu beraten.