Betreff
Übernahme des Geschäfts der Wohnen in Nordkirchen GmbH & Co. KG durch die Gemeinde Nordkirchen im Wege der Anwachsung
Vorlage
119/2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister die als Anlage beigefügte Austrittsvereinbarung mit der Netzgesellschaft Nordkirchen mbH zum 01.01.2019 abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

In den vergangenen Jahren ist bereits in verschieden Gremien darüber berichtet worden, dass nach dem Abverkauf der vorhandenen Baugrundstücke der Wohnen in Nordkirchen GmbH & Co. KG in dieser Gesellschaft nicht mehr genügend Liquiditätszuflüsse vorhanden sein werden, um die notwendigen Auszahlungen zu decken.

Dieser Zeitpunkt wird nach dem aktuellen Wirtschaftsplan im Jahr 2019 erreicht sein.

 

Ab diesem Zeitpunkt ist aufgrund der abgebegenen Bürgschaften und Patronatserklärungen die Gemeinde Nordkirchen verpflichtet, die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen.

 

In den vorangegangenen Diskussionen hierzu waren sich alle Beteiligten einig, dass ab diesem Zeitpunkt die weitere Existenz der Wohnen in Nordkirchen GmbH & Co. KG keinen Sinn macht, da hierdurch nur zusätzlicher Verwaltungsaufwand und insbesondere Prüfungs- und Beratungskosten verursacht werden.

 

Mit der Steuerberatung der Concunia und der Kanzlei Wolter-Hoppenberg wurde daher abgestimmt, wie eine Auflösung der WIN bestmöglich abzuwickeln ist.

 

Dieses soll im Wege der sog. Anwachsung geschehen. Das bedeutet, dass die Netzgesellschaft Nordkirchen mbH als Komplementärin der WIN ihr Ausscheiden aus der KG zum 01.01.2019 beschließt. Im Rahmen der Anwachsung geht das Geschäft der WIN mit allen Aktiva und Passiva somit dann auf die Gemeinde Nordkirchen als einzige Kommanditistin über und existiert somit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

 

Die Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Nordkirchen könnten den Austritt in einer Gesellschafterversammlung nach der Sitzung des HFA am 11.12.2018 fassen.

 

Dass dieses Vorgehen keinen negativen Einfluss auf die Steuerlast der Gemeinde hat, ist in einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes im Vorfeld bestätigt worden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

Übernahme der Aktiva und Passiva der WIN in den Gemeindehaushalt.