Beschlussvorschlag
Der vorgelegte
Entwurf der Satzung zur 21. Änderung der Satzung über die Umlegung des
Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde Nordkirchen für fließende Gewässer wird
angenommen und beschlossen.
Die den
Gebührensätzen zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und
beschlossen.
Sachverhalt
Die
von der Gemeinde an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Beiträge und
Umlagen (Verbandslasten) werden nach den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetztes in Form von Gebühren an die betroffenen
Grundstückseigentümer weitergegeben. Verwaltungskosten der Gemeinde dürfen
hierbei nicht berücksichtigt werden.
Die
für das Jahr 2013 geltenden Gebührensätze sind durch die 20. Änderungssatzung
vom Rat der Gemeinde am 13.12.2012 beschlossen worden.
Im
Jahr 2013 haben sich keine Unterdeckungen (-) bzw. Überdeckungen (+) ergeben.
Ankündigungen
der Verbände über mögliche Beitragsanpassungen im Jahr 2014 liegen bisher nicht
vor. Es ist also davon auszugehen, dass die von der Gemeinde in 2013 gezahlten
Verbandsbeiträge auch in 2014 gelten. In den gemeindlichen Gebührensätzen 2013
wurden Überdeckungen bzw. Überdeckungen aus Vorjahren mit eingerechnet. Da sich
im Jahr 2013 keine Unterdeckungen bzw. Überdeckungen ergeben haben, braucht
keine entsprechende Verrechnung stattfinden. Somit sind die gemeindlichen
Gebührensätze 2014 in Höhe der Verbandsbeiträge 2013 anzusetzen. Die Erhöhung
beim Funne-Verband und beim Horne-Verband ergibt sich also aufgrund einer nicht
mehr vorhandenen Überdeckung, die im letzten Jahr noch angesetzt werden konnte.
Verband |
Verbandsbeitrag |
Ausgleich
Vorjahre |
Gemeindlicher Gebührensatz |
|
|
2013 |
|
2013 |
2014 |
Stever |
13,00 |
+/- 0,00 |
13,00 |
13,00 |
Funne |
9,94 |
+/- 0,00 |
9,50 |
9,94 |
Emmerbach |
13,00 |
+/- 0,00 |
13,00 |
13,00 |
Horne |
7,70 |
+/- 0,00 |
7,40 |
7,70 |
Die
ausgewiesenen gemeindlichen Gebührensätze ab 01.01.2014 in Euro je ha wurden in
den beiliegenden Entwurf einer Änderungssatzung übernommen.