Betreff
Brückenbauwerk über die Eisenbahnstrecke Lünen-Münster nördlich des Bahnhofes Capelle
Vorlage
081/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beschließt, das marode Brückenbauwerk im Verlauf des gemeindlichen Wirtschaftsweges über die Bahnlinie Lünen – Münster aufzugeben und ersatzweise einen von der Uhlandstraße abzweigenden Wirtschaftsweg zu bauen.

 


Sachverhalt

 

Die Gemeinde Nordkirchen ist Straßenbaulastträgerin der Wirtschaftswegebrücke über DB-Linie Lünen-Münster nördlich des Bahnhofes Capelle. Es handelt sich um eine Plattenbalkenbrücke im Verlauf eines Wirtschaftsweges. Sie ist im Zuge des Ausbaus der Eisenbahnstrecke angelegt worden, um für die landwirtschaftlichen Nutzer, die ihre Hofstellen östlich der Bahnlinie haben, die durch den Eisenbahnneubau abgeschnittenen westlich der Bahnstrecke liegenden landwirtschaftlichen Grundstücke erreichen zu können.

 

Die Gemeinde hat durch das Ingenieurbüro Lindschulte, Nordhorn, im April dieses Jahres eine Brückenprüfung nach DIN 1076 für dieses Bauwerk durchführen lassen. Dabei sind erhebliche Mängel an der Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit des Bauwerkes festgestellt worden, insbesondere am Brückenoberbau. Der Gutachter empfiehlt, die Notwendigkeit des Bauwerkes zu überprüfen und führt aus, dass eine wirtschaftliche Instandsetzung aufgrund der Vielzahl der vorgefundenen Mängel, nahezu alle Bauteile betreffend, nicht möglich ist. Er schließt nicht aus, dass aufgrund fortschreitender Schädigung des Überbaus kleinere lockere Beton- bzw. Stahlteile in den Verkehrsraum fallen und weist hier auf den kurzfristigen Handlungsbedarf hin.

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es grundsätzlich folgende Handlungsoptionen:

 

1.         Durchführung kurzfristiger Sicherungsmaßnahmen und danach eine grundlegende Reparatur des Überbaus bzw. Neubau des Überbaus mit einer Verkehrsbelastungsfähigkeit auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge.

2.         Ersatzloser Abbruch des Brückenüberbaus nach vorherigem Bau eines neuen Wirtschaftsweges ab der Uhlandstraße parallel zur Bahnlinie mit Anschluss an das Wegenetz westlich der Bahnlinie. Die bisher über die Brücke führenden Wanderwege werden über den neuen Wirtschaftsweg und die Uhlandstraße in Richtung Bahnhof und Schloss Westerwinkel neu ausgeschildert.

3.         Abbruch des Brückenüberbaus nach vorherigem Wegebau und Ersatz der bisherigen Wirtschaftswegebrücke durch eine Fußgänger- und Radwegebrücke.

 

Zu 1.    Die gründliche Reparatur der Brücke macht keinen zusätzlichen Wegebau erforderlich und lässt auch die Wanderwege weiterhin benutzbar.

Im Zuge des später kommenden zweigleisigen Ausbaus der Strecke ist das Bauwerk insgesamt jedoch voraussichtlich abgängig, da für die Zweispurigkeit ein breiteres Profil erforderlich werden wird und die Brücke daher nicht in der heutigen Abmessung erhalten werden kann.

Zu 2.    Nach Abbruch des Brückenüberbaus (Kosten ca. 75.000 €) können einige landwirtschaftliche Nutzflächen auf der Westseite der Bahnlinie nicht mehr von den landwirtschaftlichen Eigentümern erreicht werden. Bereits vor einigen Jahren ist im Zusammenhang mit dem Ankauf von Flächen von der Bahnentwicklungsgesellschaft auf der Westseite der Bahnstrecke eine „Wegeparzelle“ vermessen worden, die eine neue Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Grundstücken ab der Uhlandstraße möglich macht. Der beiliegende Lageplan zeigt den Verlauf dieser Parzelle. Der Ausbau eines landwirtschaftlichen Weges in 3 m Breite wird einen Aufwand von etwa 80.000 Euro erfordern.

Bevor das Brückenbauwerk ersatzlos entfernt werden kann, ist ein wegerechtliches Einziehungsverfahren durchzuführen, damit die Zweckbestimmung auch in rechtlicher Hinsicht entfällt.

Zu 3.    Wenn die ausgewiesenen Wanderwege im jetzigen Verlauf erhalten bleiben sollen, ist der Neubau einer Fußgängerbrücke auf den erhalten bleibenden Widerlagern des jetzigen Bauwerkes notwendig. Dies scheint jedoch nicht sinnvoll zu sein, weil die Brücke auf den erhalten bleibenden alten Widerlagern bei einer Zweigleisigkeit der Strecke wieder zu kurz wäre.

In der Sitzung sollte über das weitere Vorgehen diskutiert und möglichst entschieden werden.