Betreff
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014
Vorlage
045/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beschließt, das Wahlgebiet in die vierzehn aus der Anlage ersichtlichen Wahlbezirke einzuteilen.

 


Sachverhalt

 

Nach § 4 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in Verbindung mit Artikel 12 Satz 2 KWahlZG (Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen), teilt der Wahlausschuss der Gemeinde spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in Wahlbezirken zu wählen sind.

 

Die Gemeinde Nordkirchen ist in 14 Wahlbezirke einzuteilen. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden.

 

Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 Prozent nach oben oder unten betragen.