Feststellung des Gesamtabschlusses und Entlastung
Beschlussvorschlag
1.
Der vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss 2010 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO
NRW mit einer Bilanzsumme von 92.209.124,04 Euro und einem
Jahresfehlbetrag von 3.637.226,65 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in
Höhe von 3.637.226,65 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2011 vorgetragen
und dort mit der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.387.770,72 Euro sowie
mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.249.455,93 Euro verrechnet.
2.
Die Mitglieder
des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die
uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Gesamtabschlusses
2010.
Sachverhalt
Der im Januar 2013 vom
Kämmerer aufgestellte und von mir bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2010
wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW mit Schreiben vom 15.02.2013 allen
Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.
Nach § 101 GO NRW ist der
Jahresabschluss zunächst vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Durch Beschluss vom
22.11.2011 hat der Rechnungsprüfungsausschuss von der Möglichkeit des § 59 Abs.
3 GO NRW Gebrauch gemacht und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne in
Dülmen mit der Prüfung des Abschlusses 2010 beauftragt. Die Prüfung des
Gesamtabschlusses hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten
Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk wurde allen Ratsmitgliedern mit
Schreiben vom 15.02.2013 zur Verfügung gestellt.
Die Wirtschaftsprüferin Frau
Gabriele Hahne hat den Gesamtabschluss 2010 und den Prüfungsbericht in der
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.02.2013 vorgestellt und
erläutert.
Über das Ergebnis der
Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates
berichtet.