Betreff
Modernisierungsmaßnahmen in der Grundschule Südkirchen
Vorlage
035/2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über Inhalt und Umfang der anstehenden Modernisierungsmaßnahmen in der Grundschule Südkirchen soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses entschieden werden.

 


Sachverhalt:

 

Am 23.01.2018 hat im Rahmen einer Ausschusssitzung eine Ortsbesichtigung in der Grundschule Südkirchen mit anschließender Diskussion zu diesem Thema im Bürgerhaus stattgefunden. Dabei wurden von Frau Werner vom Architekturbüro Leistungsphase, Nordkirchen, und Vertretern der Verwaltung die anstehenden Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Grundschule Südkirchen vorgestellt.

 

Dabei geht es sowohl um eine brandschutztechnische Ertüchtigung des gesamten Schulgebäudes, woraus ein zweites Treppenhaus, Brandschutzabschottungen im Inneren und eine veränderte Fluchtwegesituation resultieren, als auch um Maßnahmen, die einen qualitätvolleren Unterricht in dieser Schule ermöglichen. So soll im Rahmen dieser Maßnahme sichergestellt werden, dass das Foyer der Schule und auch der Vorraum im Obergeschoss für Unterrichtszwecke und für allgemeine Veranstaltungen in dieser Schule genutzt werden können.

 

Eine Modernisierung der Toilettenanlage sowie Möglichkeiten zur nachträglichen Herstellung der Barrierefreiheit im Schulgebäude schließen sich an.

 

In dieser Sitzung werden die einzelnen Inhalte der Baumaßnahmen einschließlich der daraus folgenden Kosten vorgestellt als Entscheidungsgrundlage, in welchem Umfang eine Modernisierung des Schulgebäudes tatsächlich stattfinden soll. Die Entscheidung darüber soll nach Vorberatung in den Fraktionen in der nächsten Ausschusssitzung getroffen werden.

 

Nach einer Mitteilung der Bezirksregierung Münster wird das Städtebauförderprogramm „Investitionspaket Soziale Integration im Quartier NRW“ in diesem Jahr fortgesetzt. Die Gemeinde wird wieder einen Förderantrag einreichen, nachdem in 2017 die Schule in Südkirchen nicht berücksichtigt worden ist. Die Maximalförderung beträgt 90 % der förderfähigen Kosten.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

03 01 05

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig                   Ansätze für 2018 und in der Finanzplanung

 

 

 

 

                                                       für 2019

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen werden in der Sitzung vorgestellt.