Betreff
Planungsangelegenheiten
4. Änderung des Bebauungsplanes "Rosenstraße-West" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
029/2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Durchführung einer 4. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-West“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 des BauGB. Inhalt ist die Vergrößerung der Zahl der zulässigen Wohnungen auf dem Baugrundstück Ecke Bergstraße/Wiemanns Holt.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes, die in 2017 durchgeführt wurde, wurde die Zahl zulässiger Wohnungen auf zwei Grundstücken auf der Westseite der Straße Wiemanns Holt auf je 10 erhöht sowie die Zahl zulässiger Wohnungen auf einem Grundstück auf der Ostseite der Straße auf 8.

 

Die Planungen auf der Westseite sind bisher nicht realisiert worden. Aus Gründen des Grundstückzuschnittes und damit nicht ausreichender Bautiefen sollen die beiden Mehrfamilienwohngebäude jetzt weiter nach Süden rücken, sodass das Eckgrundstück mit in Anspruch genommen werden würde. Hier ist jedoch bisher eine Zahl von 10 Wohnungen nicht zulässig.

 

In Absprache mit den Bauherren schlägt die Verwaltung jetzt eine 4. Änderung des Bebauungsplanes vor mit dem Inhalt, 10 Wohnungen auch auf dem Eckgrundstück zu ermöglichen. Diese Änderung berührt keine Grundzüge der Planung und kann im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

 

Der beiliegende Übersichtsplan zeigt die bisherige Abgrenzung der 3. Änderung sowie die vorgesehene Abgrenzung der 4. Änderung des Bebauungsplanes.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

500,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: