Betreff
Planungsangelegenheiten 2. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlenstraße-Süd", Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
007/2010
Aktenzeichen
10 24 35
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“, Nordkirchen.

 


Sachverhalt

 

Nach dem Beschluss des Rates der Gemeinde Nordkirchen zur Erweiterung der gymnasialen Oberstufe der Johann-Conrad-Schlaun-Schule auf drei Züge, sind die räumlichen Voraussetzungen für den erweiterten Schulbetrieb zu schaffen. Für die nächsten Jahre werden drei Unterrichtsräume sowie ein Vorbereitungsraum benötigt.

 

Es wurden verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung geprüft, wobei Einzelräume im Bürgerhaus und in der Mauritiusgrundschule zu Beginn der Dreizügigkeit der Oberstufe und auch künftig für die Abnahme von Prüfungen der Schüler der Gesamtschule bzw. für begleitende Unterrichtsveranstaltungen genutzt werden sollen.

 

Eine vom räumlichen Zusammenhang optimale Möglichkeit bietet sich nach Aufgabe des Naturkindergartens in den Räumen des Altenhilfezentrums bei gleichzeitiger Erweiterung durch einen Anbau auf der Ostseite des Altenheimes an. Der Eigentümer des Altenhilfezentrums ist bereit, dieses Gebäude zu errichten und für zunächst 10 Jahre an die Gemeinde Nordkirchen zu vermieten.

 

Er beabsichtigt außerdem, den bereits seit Beginn im Südostbereich des Altenhilfezentrums eingerichteten Menüservice baulich zu erweitern, damit ein auch von außen besser einsehbares und nutzbares öffentliches Cafe im angemessenen räumlichen Umfang angeboten werden kann.

 

Die vorgeschlagene Abgrenzung beider Gebäudeerweiterungen ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und wird in der Sitzung näher erläutert.

 

Zur Realisierung dieser Gebäude ist die Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ erforderlich, da beide Anbauten außerhalb der jetzt festgelegten Baugrenze errichtet werden müssten.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Bebauungsplanänderungsverfahren jetzt einzuleiten. Bis zur Schaffung von Baurecht werden einige Monate benötigt. Zusätzlich ist die Bauzeit zu rechnen, sodass die Raumerweiterungen frühestens zum Schuljahresbeginn 2011/2012 zur Verfügung stehen können.

 

Über die Anmietung des Gebäudes wird im Haupt- und Finanzausschuss zu entscheiden sein.