Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Beschlussvorschlag
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2010
wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 86.969.671,07 Euro und
einem Jahresfehlbetrag von 3.376.632,10 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in
Höhe von 3.376.632,10 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2011 vorgetragen
und dort mit der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.387.770,72 Euro sowie mit der
allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.988.861,38 Euro verrechnet.
2. Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2010.
Sachverhalt
Der im Juni 2012 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Abschlusses 2010 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW mit Schreiben vom 03.07.2012 allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.
Nach § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Durch Beschluss vom 22.11.2011 hat der Rechnungsprüfungsausschuss von der Möglichkeit des § 59 Abs. 3 GO NRW Gebrauch gemacht und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne in Dülmen mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 beauftragt. Diese Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk haben alle Ratsmitglieder bereits mit Schreiben vom 03.07.2012 erhalten.
Die Wirtschaftsprüferin Frau Gabriele Hahne hat den Jahresabschluss 2010 und den Prüfungsbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.09.2012 vorgestellt und erläutert.
Über das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.
Das mit
3.376.632,10 Euro insgesamt schlechte Abschlussergebnis 2010 ist nur vor dem
Hintergrund der weltweiten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise zu verstehen.
Gegenüber dem ersten Krisenjahr 2009 waren in 2010 nochmals zusätzliche
Verschlechterungen zu verkraften. Allein die Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer,
der Einkommensteuer und den Schlüsselzuweisungen zusammen mit den Mehrausgaben
bei der Kreisumlage summierten sich auf über 2,4 Mio. Euro.
Gegenüber der
Haushaltsplanung mit einem Fehlbetrag von 3.556.190,00 Euro bedeutet das
Abschlussergebnis allerdings eine geringfügige Verbesserung um 183.032,49 Euro
in der Ergebnisrechnung und von 386.608,75 Euro in der Finanzrechnung.