Betreff
Abschluss 2010
Ermächtigungsübertragung
Vorlage
060/2012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde nimmt die Bildung von Ermächtigungsübertragungen in Höhe von insgesamt 382.608,07 € (investiv 327.113,07 €, konsumtiv 55.495,00 €) gem. § 22 Abs. 4 GemHVO zur Kenntnis.

 


Sachverhalt

 

Im NKF gilt der Grundsatz der zeitlichen Beschränkung einer Ermächtigung für das Haushaltsjahr (Prinzip der Jährlichkeit). Als Ausnahme hiervon können jedoch nach § 22 GemHVO Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen werden (in etwa vergleichbar mit Haushaltsausgaberesten im kameralen Haushalt).

 

Mit dieser Übertragung bzw. mit der Vorlage an den Rat wird die Ermächtigung (Erlaubnis) hergestellt, im folgenden Jahr mehr Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu leisten, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. Anders als bei den kameralen Haushaltsausgaberesten wird hier jedoch nicht das Ursprungsjahr, sondern das Jahr der tatsächlichen Leistung belastet.

 

Der im Finanzplan 2010 eingeplante Abfluss von liquiden Mitteln in Höhe der Ermächtigungsübertragungen ist also tatsächlich nicht eingetreten, erfolgte jedoch in 2011.

 

Von der Möglichkeit der Übertragung wurde nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht. Im konsumtiven Bereich handelt es sich um Mittel, die für die Schulen aufgrund von Budgetabsprachen im Folgejahr verfügbar sein sollten. Einige investive Maßnahmen konnten nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Eine Übersicht, aus der die einzelnen Maßnahmen und die entsprechenden Beträge ersichtlich sind, ist als Anlage beigefügt.