Betreff
Planungsangelegenheiten
2. Änderung des Bebauungsplanes "Schloßstraße-Nord", Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
053/2012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des BauGB.

 


Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt hatte bereits in seiner Sitzung am 14.06.2012 über die im Rahmen der Bürgerinformation am 28.03.2012 vorgetragenen Bedenken und Anregungen und über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 I BauGB beraten und beschlossen.

 

Damit verbunden war eine Anpassung der Planunterlagen.

 

In diesem Änderungsverfahren hat dann in der Zeit vom 24.07.2012 bis 24.08.2012 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen stattgefunden.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden hiervon mit Schreiben vom 11.07.2012 unterrichtet und ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten.

 

Der Kreis Coesfeld hat in seiner Stellungnahme erklärt, dass durch die Aufnahme der Verladerampe des Lebensmitteldiscounters in den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes die Umsetzbarkeit der durchzuführenden Einhausung des Verladebereiches planungsrechtlich gegeben ist.

 

Der Fachdienst Oberflächengewässer weist darauf hin, dass die Bereiche innerhalb von 3 Metern von den Böschungsoberkanten der oberirdischen Gewässer von jeglicher Bebauung, Befestigung, Parkplatzflächen, Lagerplätzen, Zäunen, Mauern und sonstigen Anlagen freizuhalten sind.

 

Bauordnungsrechtlich bestehen seitens des Kreises Coesfeld keine Bedenken. Es liegen nunmehr die Voraussetzungen für den abschließenden Satzungsbeschluss vor.