Betreff
Planungsangelegenheiten
2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet II", Ortsteil Südkirchen
Vorlage
051/2012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II“ im Ortsteil Südkirchen einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 des Baugesetzbuches.

 


Sachverhalt

 

Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Halle auf einem Grundstück zwischen der Straße Kattenbeck und der Stichstraße zur Cappenberger Straße geschaffen werden. In dieser Halle soll, zur Kattenbeck orientiert, eine Betriebsleiterwohnung möglich sein. Inhaltlich weist der Bebauungsplan daher eine Mischgebietsfläche des nordöstlichen Abschnitts und eine gewerblich nutzbare Baufläche im südwestlichen Teil des Grundstückes aus.

 

In der Bürgerinformation am 28.03.2012 und in der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 I BauGB sind keine Bedenken zu dieser Planung geäußert worden.

 

In dem Verfahren hat in der Zeit vom 29.06. bis 30.07.2012 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen stattgefunden.

 

Während dieser Frist und auch in der Zeit danach sind keine Stellungnahmen von Bürgern oder von Trägern öffentlicher Belange eingegangen, die Bedenken oder Anregungen zur beabsichtigen Planänderung enthalten.

 

Es liegen daher die Voraussetzungen für den abschließenden Satzungsbeschluss vor.