Betreff
Planungsangelegenheiten
3. Änderung des Bebauungsplanes "Cappenberger Straße", Ortsteil Südkirchen
Vorlage
040/2012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ die Beteiligungsverfahren für die Bürger und die Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 


Sachverhalt

 

Der Ausschuss hat am 24.04.2012 dem Rat empfohlen, die neue Bebauung des Grundstückes Markt 6 mit einem Wohnhaus und einer Doppelgarage durch Änderung des Bebauungsplanes an dieser Stelle zu ermöglichen. Die bisher vorgesehene Sanierung des alten Wohngebäudes ist nach Erkenntnissen der Grundstückseigentümer unwirtschaftlich. Der Neubau erfordert die Änderung des Bebauungsplanes, weil hier bisher eine geschlossene Bauweise gefordert ist, das neue Wohnhaus jedoch mit Grenzabstand zum Nachbargebäude als Teil einer offenen Bauweise realisiert werden soll.

 

Der Lageplan zeigt die Lage des Wohnhauses und der Doppelgarage. Zur Zufahrt in diese Garage ist die Veränderung der davorliegenden öffentlichen Grünanlage erforderlich. Diese ist nach Rechtswirksamkeit des Planes in Abstimmung mit der Gemeinde auf Kosten des Antragstellers durchzuführen.

 

In der Bebauungsplanänderung sind die Baugrenzen des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ auf der Westseite des Grundstückes zu ersetzen durch Baulinien, da dort die Abstandfläche auf eine nicht ausreichend breite öffentliche Verkehrsfläche fällt.

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes

  • Mischgebiet,
  • zweigeschossige Bauweise maximal,
  • Satteldach und die
  • gestalterischen Festsetzungen

sollen unverändert erhalten bleiben.

 

Die Antragsteller möchten ihr Haus mit schwarzen Dachpfannen eindecken und planen eine Dachneigung von 35°. Die Verwaltung schlägt vor, durch Angleichung dieser Festsetzungen diesen Gestaltungswunsch zu ermöglichen.