Betreff
Planungsangelegenheiten
1. Änderung des Bebauungsplanes "Plasch", Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
036/2012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Plasch“ im Ortsteil Nordkirchen.

 

 


Sachverhalt

 

Nach Vorberatung im Ausschuss am 24.04.2012 hat der Rat der Gemeinde am 03.05.2012 die Einleitung eines Verfahrens zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Plasch“ im Ortsteil Nordkirchen nach § 13 BauGB beschlossen.

 

Inhalt der Planänderung soll die Erweiterung der überbaubaren Flächen nördlich des bereits bestehenden Wohnhauses sein. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, weitere Wohnflächen im Erd- und Obergeschoss des Gebäudes zu errichten, da an den übrigen Seiten des Gebäudes die Licht- und daraus resultierend auch die Wohnverhältnisse zu stark leiden würden. Die Gebäudeerweiterung wird erforderlich wegen der Geburt von Drillingen der Eigentümerfamilie, der damit nicht mehr genügend Wohnraum für die Familie mit insgesamt vier Kindern zur Verfügung steht.

 

Das Planänderungsverfahren kann im sogenannten vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und keine übermäßig negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten sind. Daher sollte gleich der Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des BauGB folgen.

 

Als Anlage liegen Grundriss- und Ansichtszeichnungen des Erweiterungsvorhabens bei.