Betreff
Planungsangelegenheiten
1. Änderung des Bebauungsplanes "Plasch", Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
021/2012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Plasch“ im Ortsteil Nordkirchen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung der Planänderung durchzuführen.

 


Sachverhalt

 

Die Eigentümerfamilie des Grundstückes Plasch 1 hat im vergangenen Jahr Drillinge bekommen, damit steht nicht mehr genügend Wohnraum für die Familie mit insgesamt vier Kindern zur Verfügung.

 

Nach Überlegung aller denkbaren Varianten für einen Anbau ist nun beabsichtigt, Wohnflächen im Erd- und Obergeschoss auf der Nordseite des Gebäudes zu errichten, da an den übrigen Seiten des Gebäudes die Licht- und Wohnverhältnisse übermäßig stark leiden würden.

 

Die Gebäudeerweiterung um einen Anbau zur Größe von ca. 5 x 10 m ist nur möglich bei Überschreiten der im Bebauungsplan „Plasch“ festgesetzten nördlichen Baugrenze.

 

Das Planänderungsverfahren kann im sogenannten vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und keine negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten sind. Daher sollte gleich der Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches folgen.