Betreff
Jahresabschluss 2009 Erstellung des Jahresabschlusses
Vorlage
113/2011
Aktenzeichen
10 24 20
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.      Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2009 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 88.737.663,96 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 2.598.508,28 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe von 2.598.508,28 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2010 vorgetragen und mit der Ausgleichsrücklage verrechnet.

2.      Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2009.

 


Sachverhalt

 

Der im Oktober 2011 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Abschlusses 2009 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW mit der Einladung des Rechnungsprüfungsausschusses allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.

 

Nach § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Durch Beschluss vom 21.10.2009 hat der Rechnungsprüfungsausschuss von der Möglichkeit des § 59 Abs. 3 GO NRW Gebrauch gemacht und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne in Dülmen mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 beauftragt. Diese Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk haben alle Ratsmitglieder bereits mit der Einladung des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.11.2011 mit dem Abschluss 2009 befasst. In der Sitzung gab es noch einige Fragestellungen und weiteren Beratungsbedarf, sodass ein weiterer Sitzungstermin des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.12.2011 stattfinden wird. Über das Ergebnis wird in der anschließenden Sitzung des Rates berichtet.