Beschlussvorschlag
Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 19. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde Nordkirchen für fließende Gewässer wird angenommen und beschlossen.
Die den Gebührensätzen zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und beschlossen.
Sachverhalt
Die von der Gemeinde an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden
Beiträge und Umlagen (Verbandslasten) werden nach den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes in Form von Gebühren an die betroffenen
Grundstückseigentümer weitergegeben. Verwaltungskosten der Gemeinde dürfen
hierbei nicht berücksichtigt werden.
Die für das Jahr 2010 geltenden Gebührensätze sind durch die 18.
Änderungssatzung vom Rat der Gemeinde am 17.12.2009 beschlossen worden. Für das
Jahr 2011 hat keine Anpassung der Gebührensätze stattgefunden.
In den Jahren 2010 und 2011 haben sich folgende Unterdeckungen (-) bzw.
Überdeckungen (+) ergeben, die in der Kalkulation der Gebührensätze 2012 zu
berücksichtigen sind:
1 |
2 |
3 |
4 |
Verband |
Ergebnis 2010 |
Ergebnis 2011 |
Insgesamt |
Stever |
- 2,00 |
- 2,00 |
- 4,00 |
Funne |
+ 0,05 |
+ 0,05 |
+ 0,10 |
Emmerbach |
+/-0,00 |
+/-0,00 |
+/-0,00 |
Horne |
+ 3,00 |
+ 3,00 |
+ 6,00 |
Ankündigungen der Verbände über mögliche Beitragsanpassungen im Jahr
2012 liegen bisher nicht vor. Es ist also davon auszugehen, dass die von der
Gemeinde in 2011 gezahlten Verbandsbeiträge auch in 2012 gelten. Unter
Berücksichtigung der auszugleichenden Über- bzw. Unterdeckungen der Vorjahre
ergeben sich damit folgende Gebührensätze für das Jahr 2012:
1 |
2 |
3 |
4 |
Verband |
Beitrag 2011 |
Ausgleich |
Gebührensatz |
Stever |
13,00 |
- 4,00 |
17,00 |
Funne |
10,38 |
+ 0,10 |
10,28 |
Emmerbach |
13,00 |
+/-0,00 |
13,00 |
Horne |
8,00 |
+ 6,00 |
2,00 |
Die in Spalte 4 ausgewiesenen Gebührensätze ab 01.01.2012 in Euro je ha
wurden in den beiliegenden Entwurf einer Änderungssatzung übernommen.