Betreff
Satzung zur 19. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde für fließende Gewässer
Vorlage
112/2011
Aktenzeichen
10 24 31
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 19. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde Nordkirchen für fließende Gewässer wird angenommen und beschlossen.

 

Die den Gebührensätzen zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Die von der Gemeinde an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Beiträge und Umlagen (Verbandslasten) werden nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes in Form von Gebühren an die betroffenen Grundstückseigentümer weitergegeben. Verwaltungskosten der Gemeinde dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden.

 

Die für das Jahr 2010 geltenden Gebührensätze sind durch die 18. Änderungssatzung vom Rat der Gemeinde am 17.12.2009 beschlossen worden. Für das Jahr 2011 hat keine Anpassung der Gebührensätze stattgefunden.

 

In den Jahren 2010 und 2011 haben sich folgende Unterdeckungen (-) bzw. Überdeckungen (+) ergeben, die in der Kalkulation der Gebührensätze 2012 zu berücksichtigen sind:

 

1

2

3

4

Verband

Ergebnis 2010

Ergebnis 2011

Insgesamt
(Sp. 2 + 3)

Stever

-  2,00

-  2,00

-  4,00

Funne

+  0,05

+  0,05

+ 0,10

Emmerbach

+/-0,00

+/-0,00

+/-0,00

Horne

+  3,00

+  3,00

+  6,00

 

Ankündigungen der Verbände über mögliche Beitragsanpassungen im Jahr 2012 liegen bisher nicht vor. Es ist also davon auszugehen, dass die von der Gemeinde in 2011 gezahlten Verbandsbeiträge auch in 2012 gelten. Unter Berücksichtigung der auszugleichenden Über- bzw. Unterdeckungen der Vorjahre ergeben sich damit folgende Gebührensätze für das Jahr 2012:

 

 

1

2

3

4

Verband

Beitrag 2011

Ausgleich
Vorjahre

Gebührensatz
2012

Stever

13,00

-  4,00

17,00

Funne

10,38

+  0,10

10,28

Emmerbach

13,00

+/-0,00

13,00

Horne

  8,00

+  6,00

  2,00

 

 

 

Die in Spalte 4 ausgewiesenen Gebührensätze ab 01.01.2012 in Euro je ha wurden in den beiliegenden Entwurf einer Änderungssatzung übernommen.