Beschlussvorschlag
Der
vorgelegte Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird
angenommen und als Satzung beschlossen
Die
den Gebührensätzen zugrunde liegenden Berechnungen werden ebenfalls angenommen
und beschlossen.
Sachverhalt
1.
Grundlegende Veränderungen
Die hiermit vorgelegte Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2012
weicht in einigen Punkten von den Berechnungen der Vorjahre ab.
1.1
Differenzierte Gebühr für Mitglieder des
Lippeverbandes
Die Gemeinde wird vom Lippeverband als Betreiber der Kläranlagen zu
Verbandsbeiträgen herangezogen und gibt diese Verbandsbeiträge gemäß § 7
Kommunalabgabengesetz NRW im Rahmen der Gebührenkalkulation an die
Gebührenzahler weiter. Soweit Gebührenzahler selbst von dem Verband zu
Verbandsbeiträgen herangezogen werden, dürfen von ihnen für die gleiche
Leistung keine Gebühren erhoben werden. Nach Mitteilung des Lippeverbandes wird
ein Gebührenzahler (Großverbraucher) ab dem Wirtschaftsjahr 2012 als
eigenständiges Mitglied des Verbandes zu Verbandsbeiträgen herangezogen. Es ist
daher zwingend notwendig, eine gesplittete Gebühr (mit und ohne Beitrag
Lippeverband und Abwasserabgabe) festzusetzen.
1.2
Wiederbeschaffungszeitwert
In den bisherigen Gebührenberechnungen wurden Abschreibungen auf der Basis
der Anschaffungs- und Herstellungskosten berücksichtigt. Zulässigerweise dürfen
Abschreibungen aber auch auf der Basis von (höheren)
Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet werden. Nur so kann auch sichergestellt
werden, dass künftig der Austausch von Kanälen oder beispielsweise von
Maschinentechnik wegen des dann erhöhten Preisniveaus auch finanziert werden
kann. In den Handlungsempfehlungen zur Haushaltsanalyse wird nochmals
ausdrücklich auf den Grundsatz verwiesen, dass vorrangig vor Steuern zunächst
Gebühren, Beiträge oder Entgelte zu erheben sind und zwar „soweit dieses rechtlich
möglich ist“. Die Umstellung der Kalkulation auf Wiederbeschaffungszeitwerte
wird als Einzelmaßnahme ausdrücklich genannt. In der beiliegenden Kalkulation
wird diese Empfehlung umgesetzt. Die für die Eröffnungsbilanz durch ein
Ing.-Büro ermittelten Wiederbeschaffungszeitwerte zum 31.12.2008 wurden auf den
31.12.2010 fortgeschrieben und als Basis für die Berechnung der Abschreibungen
verwendet.
1.3
Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals
Bis einschließlich 2009 wurde die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals
mit dem höchstzulässigen kalkulatorischen Zinssatz von 7,0 % berechnet. Im
Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr im
Jahre 2010 wurde dieser Zinssatz auf 3,5 % zurückgenommen. Eine Berechnung mit
dem Zinssatz von 7,0 % wäre grundsätzlich auch heute noch zulässig, wenn auch
mit Blick auf die aktuelle Entwicklung des Zinsmarktes nicht unbedingt
angemessen. Die Haushaltsanalyse geht im hohen Konsolidierungspotential von
einer Umsetzung der aufgezeigten Potentiale zu 60 % aus. Mit einem Zinssatz von
4,2 % (= 60 % von 7,0 %) würde dieses Ziel erreicht. In der vorgelegten
Kalkulation wurde dementsprechend der Zinssatz von 3,5 % auf 4,2 % angehoben.
Aus den beiliegenden Kalkulationen der Abwassergebühren für das Jahr 2012
(Anlage 1 und 1 a) ergibt sich, dass unter Berücksichtigung der zuvor
erläuterten Veränderungen eine deutliche Anhebung der Gebührensätze notwendig
wird. Die Schmutzwassergebühr muss von bisher 2,20 € auf 2,73 € (+ 24,09 %)
je cbm Abwasser angehoben werden. Die Niederschlagswassergebühr steigt
von bisher 0,37 € auf 0,55 € (+ 48,65 %) je qm befestigter Fläche.
2.
Fortschreibung der umzulegenden Kosten
2.1
Personalkosten
Die in den Jahren 2010 und 2011 unverändert angesetzten Personalkosten von
rd. 74.000 € müssen für 2012 um rd. 11.400 (+ 15,4 %) auf rd. 85.400 €
angehoben werden. Neben den tariflichen Auswirkungen schlagen hier
hauptsächlich zusätzliche Kosten für die Beratung der Bürger bei der
Durchführung der Dichtigkeitsprüfung nach § 61 a LWG zu Buche. Es wurde
zusammen mit der Stadt Lüdinghausen eine Person für zunächst zwei Jahre
befristet eingestellt, deren Personalkosten zu 1/3 von der Gemeinde zu tragen
sind.
2.2
Betriebskosten
Die Betriebskosten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um rund 28.000 €.
Ursachen hierfür sind die Stromkosten mit + 14.000 €, die
Kanalunterhaltungskosten mit + 9.000 € und zusätzliche Planungskosten mit +
5.000 €.
2.3
Abschreibungen
Bei unverändertem Kalkulationsschema, also auf Basis der Anschaffungs- und
Herstellungskosten, hätten sich die Abschreibungsbeträge gegenüber dem Vorjahr
geringfügig um rund 2.600 € erhöht. Durch die Umstellung auf die wesentlich
höheren Wiederbeschaffungszeitwerte (s. Ziffer 1.2) erhöhen sich die
Abschreibungen auf jetzt 816.988,43 €.
Gegenüber dem bisherigen Verfahren würde der Ansatz dieser Abschreibungen zu
Mehreinnahmen von 383.300 € führen. Die Haushaltsanalyse geht davon aus, dass
60 % des maximalen Potentials umgesetzt werden. Dementsprechend wurden 60 % des
Maximalbetrages = 230.000 € in die Kalkulation übernommen.
2.4
Kapitalkosten
Wegen der bis zum Jahre 2009 nicht aufgelösten Zuschüsse und Beiträge ergab
sich in der Kalkulation eine Erhöhung der Kapitalkosten um rund 150.000 €. Zur
Vermeidung einer sprunghaften Erhöhung beschloss der Rat, diesen Betrag in drei
Stufen umzusetzen. Nach der Umsetzung der ersten beiden Stufen in den Jahren
2010 und 2011 wirkt sich in 2012 die dritte und damit letzte Stufe mit
Mehrkosten von rund 121.049,38 € aus.
Die unter Ziffer 1.3 erläuterte Anhebung des Zinssatzes von 3,5 auf 4,2 %
hat weitere Mehrkosten in Höhe von rund 53.104,80 € zur Folge.
2.5
Verbandskosten
Der Lippeverbandsbeitrag für das Jahr 2012 beträgt unter Berücksichtigung
des Anteils für die Klärschlammentsorgung im Außenbereich (2.400 €) 607.001 €
und liegt damit um 15.019 € unter dem Beitrag 2011. Dieser Rückgang
erklärt sich vor allem dadurch, dass ein Abwassererzeuger in Nordkirchen ab
2012 als eigenständiges Mitglied des Lippeverbandes geführt und direkt zu
Verbandsbeiträgen herangezogen wird (s. Ziffer 1.1).
2.6
Abwasserabgabe
Hier ergibt sich keine Veränderung zum Vorjahr. Es wird davon ausgegangen,
dass auch in 2012 keine Abwasserabgabe für Niederschlagswasser zu zahlen ist.
Die Abwasserabgabe für Schmutzwasser ist in den ausgewiesenen Verbandskosten
enthalten.
2.7
Fehlbeträge aus Vorjahren
Der einmalige Aufwand vor Einführung der getrennten
Niederschlagswassergebühr im Jahr 2010 (Überfliegung, Kostenermittlung
Ing.-Büro etc.) führte in der Betriebsabrechnung des Jahres 2009 zu einem
Fehlbetrag von 74.010,12 €. Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2011 wurde
beschlossen, diesen Fehlbetrag auf drei Jahre zu verteilen. Dementsprechend ist
in der Kalkulation 2012 die zweite Rate mit 24.670,04 € ausgewiesen. Inzwischen
liegt die Betriebsabrechnung 2010 vor, die mit einem weiteren Fehlbetrag von
46.159,55 € abschließt. Dieser Fehlbetrag ergibt sich im Wesentlichen dadurch,
dass die befestigten Flächen in der Kalkulation 2010 zu hoch angesetzt waren. Nach
Abschluss der Kalkulation, also Ende 2009 und fortgesetzt in 2010 haben immer
mehr Gebührenzahler die durch Luftbildaufnahmen ermittelten Flächen korrigiert
bzw. ihre eigenen angeschlossenen Flächen reduziert, sodass es zu
entsprechenden Einnahmeausfällen kam.
3.
Berechnungen und Satzungsentwurf
Die zuvor einzeln erläuterten Kostenarten wurden prozentual den
Kalkulationen für die Schmutzwassergebühr bzw. für die
Niederschlagswassergebühr zugeordnet. Die dabei verwendeten Prozentsätze wurden
im Zuge der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr durch ein
Ing.-Büro ermittelt.
Die Notwendigkeit zur Erhebung differenzierter Gebühren für die Allgemeinheit
der Gebührenzahler und für eigenständige Mitglieder des Lippeverbandes wurde
bereits unter Ziffer 1.1 erläutert.
3.1
Berechnung Anlage 1
In dieser Berechnung werden die für die Allgemeinheit der Gebührenzahler
gültigen Gebührensätze ermittelt. Hier ist unter Nr. 5 der Beitrag an den
Lippverband, der auf die Gebührenzahler umzulegen ist, enthalten. Dabei wird
unter Nr. 9 der Anteil abgesetzt, der sich aus der Berechnung der Anlage 1a
ergibt. Die Gesamtkosten werden durch den Gesamtwasserbrauch abzüglich
Verbrauch des Mitgliedes im Lippeverband (443.000 cbm) geteilt.
3.2
Berechnung Anlage 1a
Diese Berechnung ist erforderlich, weil das Mitglied des Lippeverbandes
direkt zu Verbandsbeiträgen herangezogen wird. Aus diesem Grund bleiben die
Verbandskosten unter Nr. 5 außen vor. Die so reduzierten Gesamtkosten wurden
durch den Gesamtwasserverbrauch der Gemeinde verteilt.
3.3
Satzungsentwurf
Die sich aus den Berechnungen ergebenden neuen Gebührensätze wurden in den
Entwurf einer 2. Änderungssatzung übernommen. Der Satzungsentwurf ist als
Anlage 2 beigefügt.
4.
Haushaltsanalyse
Die Haushaltsanalyse weist für den Bereich Abwasserbeseitigung ein
Konsolidierungspotential von 172.200 € bei der Verzinsung und 233.400 bei der
Umstellung der Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte aus, also
insgesamt 405.600 €. Dabei wird von einer Umsetzung der maximalen Potentiale zu
60 % ausgegangen.
Die jetzt vorgelegten Berechnungen ergeben Mehreinnahmen aus der Verzinsung
von rund 174.200 € und aus der Umstellung auf Wiederbeschaffungszeitwerte in
Höhe von 230.000 €, insgesamt also 404.200 €.