Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende, hier: Antrag des Kreises Coesfeld auf unbefristete Fortführung der zugelassenen kommunalen Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende über den 31.12.2010 hinaus
Vorlage
021/2010
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Nordkirchen befürwortet die Absicht des Kreises Coesfeld, bei der obersten Landesbehörde die unbefristete Fortführung der zugelassenen kommunalen Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) über den 31.12.2010 hinaus zu beantragen.

 


Sachverhalt

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 14.07.2004 den Beschluss gefasst, dass der Kreis Coesfeld bereit sei, eigenverantwortlich die kommunale Trägerschaft bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) zu übernehmen. Die Verwaltung ist zugleich beauftragt worden, die Zulassung als kommunaler Träger über die oberste Landsbehörde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu beantragen.

 

Mit der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24.09.2004 ist der Kreis Coesfeld als zugelassener kommunaler Träger für das SGB II anerkannt worden. Die Zulassung trat am 01.01.2005 in Kraft; sie ist bis zum 31.12.2010 befristet. Zugleich hat der Kreis Coesfeld in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld die Aufgaben der Grundsicherung auf die Städte und Gemeinden zur Entscheidung im eigenen Namen übertragen. Hiervon ausgenommen sind die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Eingliederung sowie die einzelfallbezogene Hilfeplanung im Bereich der beruflichen Integration. Die Gemeinden haben zudem die Zuständigkeit für die berufliche Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt sowie die Schaffung und Organisation von sogenannten PlusJobs erhalten.

 

Über die Erstattung der Personalkosten für die übertragenen Aufgaben hat es bisher einvernehmliche Regelungen mit dem Kreis Coesfeld gegeben. Aufgrund der Entwicklung in der SGB II-Sachbearbeitung insbesondere im Bereich Fallmanagement sind diese allerdings für die Zukunft zu überarbeiten. Hier laufen aktuelle Gespräche zwischen Kreis und den Gemeinden mit dem Ziel, eine für alle Seiten akzeptable Kostenerstattungsregelung zu finden.

 

Auf Bundesebene hat es in der Vergangenheit unterschiedliche Vorschläge zur Neuorganisation des SGB II ab dem 01.01.2011 gegeben. Alle waren bisher nicht mehrheitsfähig.

 

Im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe ist es im März 2010 gelungen, einen mehrheitsfähigen Entwurf für eine neue Verwaltungsorganisation im Bereich des SGB II zu erstellen. Dieser sieht vor, über den Weg einer Verfassungsänderung das bisherige Optionsmodell zu verstetigen und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Arbeitsverwaltung in einem ARGE-Nachfolgemodell abzusichern. Zudem soll die Zahl der zugelassenen kommunalen Träger von zurzeit 69 auf insgesamt 110 erhöht werden.

 

Dieser Gesetzentwurf wurde zwischenzeitlich durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossen.

 

Das Gesetz sieht vor, dass die aktuell zugelassenen kommunalen Träger vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung über den 31.12.2010 hinaus unbefristet zugelassen werden, wenn sich diese gegenüber der zuständigen obersten Landesbehörde verpflichten, eine Zielvereinbarung über die Leistungen nach diesem Buch mit der zuständigen Landesbehörde abzuschließen und Daten zu erheben, um eine bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu ermöglichen.

 

Seit dem 01.01.2005 hat der Kreis Coesfeld im engen Schulterschluss mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und auch in guter Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik das SGB II erfolgreich umgesetzt. Dies wird auch dadurch belegt, dass der Kreis Coesfeld seit 2007 die niedrigste Arbeitslosenquote aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen hat.

 

Aus diesem Grund hat sich der Kreistag in seiner Sitzung am 24.02.2010 mit der Neuorganisation des SGB II über den 31.12.2010 hinaus beschäftigt und in einer verabschiedeten Resolution gefordert, dass die Absicherung und Aufstockung der zugelassenen kommunalen Träger im Grundgesetz verankert wird.

 

Die Resolution hatte folgenden Inhalt:

 

Resolution an den Deutschen Bundestag und die Landesregierung

 

Wir begrüßen die von der Bundesregierung fraktionsübergreifend angestrebte Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

 

Wir erwarten die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für eine optimale Betreuung der Arbeitsuchenden und ihrer Familien vor Ort. Oberstes Ziel müssen weiterhin die Integration in Arbeit und die Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen sowie die Leistungsgewährung aus einer Hand sein.

 

Der Kreis Coesfeld nimmt seit dem Jahr 2005 eigenverantwortlich die Aufgaben nach dem SGB II als zugelassener kommunaler Träger wahr. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten im Kreis Coesfeld sowohl Transferleistungen als auch berufliche Integrationsleistungen aus einer Hand. Diese Aufgabe wird im engen Schulterschluss mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgreich umgesetzt. Aus Sicht des Kreises Coesfeld hat sich die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung als Optionsträger bewährt.

 

Der Kreis Coesfeld möchte daher über den 31.12.2010 hinaus die Aufgabe weiterhin in kommunaler Verantwortung wahrnehmen.

 

Auch für die anderen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollte gelten, dass sie künftig eine echte Wahlfreiheit haben, ob sie die Aufgaben weiterhin in Form einer Arbeitsgemeinschaft oder als zugelassener kommunaler Träger wahrnehmen möchten.

 

Wir fordern alle Verantwortlichen in Bund und Ländern parteiübergreifend dazu auf, ein rasches Verfahren zu ermöglichen und schnell zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Die Arbeitsuchenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen haben ein Recht auf Klarheit und Sicherheit.

 

Im Rahmen der Aussprache ist von den Mitgliedern der im Kreistag vertretenen Fraktionen gefordert worden, dass der Kreis Coesfeld auch über den 31.12.2010 hinaus das SGB II eigenverantwortlich umsetzt.

 

Ebenso haben sich die Mitglieder der Lenkungsgruppe zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld, die Leiter der örtlichen Zentren für Arbeit sowie die Bürgermeister in ihrer Konferenz am 07.06.2010 für die Fortführung der kommunalen Trägerschaft ausgesprochen. Sie haben deutlich gemacht, dass dieses Thema vor der Beschlussfassung durch den Kreistag am 29.09.2010 auch noch durch die örtlichen politischen Gremien beraten werden sollte.

 

Auch vor der zeitlich befristeten Übernahme der Option haben im Jahr 2004 alle Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld ein positives Votum hierfür abgegeben. Da es nun um die unbefristete Übernahme dieser Aufgabe geht, sollten die Ausschüsse und Räte vor Ort umso mehr nochmals Gelegenheit bekommen, sich hierzu zu äußern.

 

Die Gemeindeverwaltung wird in der Ausschusssitzung darüber berichten, welche Erfahrungen bei der Umsetzung des SGB II seit dem 01.01.2005 ganz konkret in Nordkirchen gemacht worden sind. Da diese insbesondere aufgrund der Nähe zu den SGB II-Kunden aus Sicht der Verwaltung überwiegend sehr positiv ausfallen, sollte die Absicht des Kreises Coesfeld, die Aufgabe als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende über den 31.12.2010 hinaus unbefristet fortzuführen, befürwortet werden.