Betreff
Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose
Vorlage
025/2024
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 beigefügte „Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Nordkirchen vom 07.03.2024“ wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Nordkirchen unterhält Übergangswohnheime zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen sowie von obdachlosen Personen.

Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich- rechtlicher Natur, die Bewohner werden in die entsprechenden Unterkünfte zugewiesen.

 

Für die Anmietung, den Kauf und insbesondere den Betrieb der Unterkünfte entstehen der Gemeinde Nordkirchen monatlich laufende Kosten.

 

Für einen bestimmten Personenkreis (Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II/ SGB XII und Personen mit entsprechendem Erwerbseinkommen) wird eine monatliche Nutzungsgebühr erhoben, welche teilweise im Rahmen von Sozialleistungen getragen wird.

 

Aufgrund der nicht kurzfristig möglichen Versorgung anerkannter Flüchtlinge mit privatem Wohnraum bewohnen auch noch eine Vielzahl bereits anerkannte Flüchtlinge die Übergangsheime oder die durch die Gemeinde angemieteten Wohnungen.

Für obdachlose Menschen besteht ebenfalls eine Unterbringungsverpflichtung der Gemeinde, diese Fälle sind allerdings grundsätzlich seltener.

 

Zur Festigung der Rechtsgrundlage und aufgrund der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Kosten der Unterbringung soll jetzt eine neue Satzung erlassen werden, die die Unterbringung von Flüchtlingen und die Unterbringung von Obdachlosen zum Inhalt hat und die die Gebührenerhebung einschließlich der Verbrauchskosten regelt.

 

Die realistischen Unterbringungskosten sind an Hand der Aufwendungen des Jahres 2023 ermittelt worden. Es wird per Satzung eine pauschale Unterbringungsgebühr je Platz festgesetzt und zwar dadurch, dass der Gesamtaufwand des Abrechnungszeitraumes durch die durchschnittliche Belegungszahl desselben Abrechnungszeitraumes geteilt wird. Das ist die einfachste Möglichkeit einer realistischen Kostenverteilung.

 

Zukünftig können auf diese Weise auch im Rahmen einer jährlichen Nachberechnung die aktualisierten Beträge neu festgesetzt werden.

 

Die bislang erhobene Nutzungsgebühr in Höhe von 190 EUR je Unterbringungsplatz wurde zuletzt vor knapp 7 Jahren kalkuliert.

 

Aufgrund der aktuellen Nachberechnung unter Berücksichtigung der erheblich gestiegenen Energiekosten innerhalb der letzten Jahre ergibt sich nunmehr eine Gebühr von 306 EUR je Unterbringungsplatz.

 

Diese Gebühr beinhaltet die Unterbringung in eine entsprechend mit Mobiliar und Haushaltsgegenständen ausgestattete Unterkunft der Gemeinde Nordkirchen samt Übernahme aller anfallenden Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Hausmeisterdienste etc.).

 

Eine Umsetzung der neu kalkulierten Nutzungsgebühr ist zum 01.04.2024 geplant.

 

Der vorgeschlagene Text der Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Nordkirchen liegt als Anlage 1, die dazugehörige Hausordnung als Anlage 2 und die Liste der aktuellen Unterkünfte als Anlage 3 bei.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung geschätzt

850.000,00

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: