Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 03, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt die in der Sitzung am 08.05.2018 vorgestellte Modernisierungsmaßnahme in der Grundschule Südkirchen.

 

Ein Aufzug in diesem Gebäude soll nur realisiert werden, wenn dieses vom Fördergeber als Fördervoraussetzung definiert wird.

 


Herr Bergmann erklärt, dass in der Sitzung am 08.05.2018 des Ausschusses für Bauen und Planung über die Modernisierungsmaßnahmen in der Grundschule Südkirchen berichtet wurde.

 

Voraussetzung für den geplanten Förderantrag des Programmes „Investitionspakt soziale Integration im Quartier 2018“ ist ein positiver Beschluss des Ausschusses.

 

Herr Klaas fasst die Ausführungen zu den Modernisierungsmaßnahmen in den wesentlichen Elementen zusammen. Wichtigster Kernpunkt ist die Modernisierung des Schulgebäudes, welches damit auch nutzbar wird für außerschulische Veranstaltungen, z.B. für Vereinsveranstaltungen. Damit einher geht auch der möglichst barrierefreie Umbau der Schule. Die Verwaltung schlägt hierbei vor, auf den Aufzug zu verzichten, da der Nutzen im Vergleich zu den entsprechenden Investitions- und vor allem Folgekosten in keinem Verhältnis steht.

 

Frau Spräner spricht sich im Namen der „Grünen“ für den kompletten Umbau zu einer barrierefreien Grundschule in Südkirchen aus. Dies beinhalte auch den Einbau eines Aufzuges. Es sei ansonsten nur noch ein Raum im Erdgeschoss für Menschen mit Behinderungen vorhanden. Die Gemeinde Nordkirchen stellt sich als inklusive Gemeinde dar, daher sollte man sich insbesondere bei Umbaumaßnahmen von öffentlichen Gebäuden auch daran halten.

 

Herr T. Quante erklärt, dass vor allem die Meinung der Schulleitung, also den Lehrerinnern und Lehrern vor Ort, wichtig sei. Sie könnten sehr gut einschätzen, ob der Bedarf an einem Aufzug vorhanden ist oder nicht. Die CDU steht hinter dem bereits gefassten Beschluss aus der letzten Sitzung des Ausschusses mit dem Inhalt, die vorgelegten Umbaumaßnahmen der Verwaltung zu unterstützen, jedoch mit der Einschränkung, dass kein Aufzug eingebaut werden soll.

 

Frau Wellmann ergänzt, dass die Verwaltung ausführlich dargelegt hat, wie hoch die Reparatur- und Wartungskosten seien und ein Aufzug für nicht erforderlich angesehen wird.

 

Herr Bergmann antwortet auf die Aussage von Frau Spräner, dass sich eine inklusive Gemeinde nicht zwingend nur nach dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Aufzuges beurteilen lasse. Es sei abzuwägen, ob die Unterhaltungskosten auch dem Nutzen entsprechen.

 

Herr Winke erklärt, dass unter den hier genannten Rahmenbedingungen der Förderung ein Aufzug eingebaut werden sollte.

 

Herr T. Quante fragt nach, ob der Einbau eines Aufzuges auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen könnte.

 

Herr Klaas erklärt, dass dann zwar die Förderung entfallen würde, aber gegen eine spätere Nachrüstung eines Aufzuges baulich nichts spreche. Darüber hinaus halte sich diese Diskussion momentan zu sehr an dem Aufzug auf, dabei sollte die gesamte Maßnahme betrachtet werden.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass in der kommenden Woche ein Gespräch mit dem Fördergeber stattfinden soll, in dem über die Umbaumaßnahmen im Einzelnen gesprochen wird. Dabei kann sich herausstellen, dass eine Förderung ohne Aufzug überhaupt nicht möglich ist. Daher sollte nun hier nur ein positives Signal aus dem Ausschuss gesetzt werden.

 

Frau Spräner stellt den Antrag, die für die u.g. Beschlüsse separat abzustimmen, da die „Grünen“ grundsätzlich für die vorgestellten Modernisierungsmaßnahmen sind, jedoch zwingend den Einbau des Aufzuges fordern.

 

Über diesen Antrag wird abgestimmt:

 

04:12:00 (J:N:E)

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Herr Lübbert stellt klar, dass die UWG nicht gegen die Modernisierungsmaßnahmen sind, sondern den Einbau eines Aufzuges ebenfalls für erforderlich erachten.

 

Frau Spräner schließt sich im Namen der „Grünen“ diesen Ausführungen an.

 

Sodann wird über den u. g. Beschluss in Gänze abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: 13:03:00 (J:N:E)