Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die in der Sitzung am 08.05.2018 vorgestellte Modernisierungsmaßnahme in der Grundschule Südkirchen.
Ein Aufzug in diesem Gebäude soll nur realisiert werden, wenn dieses vom Fördergeber als Fördervoraussetzung definiert wird.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 08.05.2018 sind die einzelnen Maßnahmen für die Modernisierung der Grundschule Südkirchen vorgestellt worden. Sie summieren sich zu einer Baukostensumme von ca. 598.000 €. Darin ist der Einbau eines Aufzuges enthalten, über dessen Realisierung noch entschieden werden muss.
Die Fraktionen haben die Grundrisspläne und die Übersicht der Kosten erhalten.
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit den Förderantrag für das Programm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier 2018“ gestellt und darauf hingewiesen, dass die Gemeinde insbesondere wegen der Folgekosten den in Plan zunächst vorgesehenen Aufzug nicht realisieren möchte. Sollte die Förderstelle den Bau des Aufzuges zur Bedingung für eine Gesamtförderung machen, schlägt die Verwaltung vor, diesen dann in das Bauprogramm aufzunehmen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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X |
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Ertrag / Einzahlung Förderung max. 90 % = |
538.200 |
€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
598.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
03 01 05 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Haushaltsansätze in 2018 und in der Finanzplanung für 2019.