Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Bereich Schloßstraße/Am Gorbach im Ortsteil Nordkirchen.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass in den vergangenen Wochen Grundstücksgespräche zwischen dem Grundstückseigentümer „Arenberg Meppen GmbH“, den Hotelentwicklern und der Verwaltung geführt wurden und man eine grundsätzliche Einigkeit erreicht habe. Begleitend soll nun die Bauleitplanung weiter vorangetrieben werden.

 

Herr Klaas erläutert die planungsrechtlichen Aspekte. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 I und § 4 I BauGB sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die in der Sitzungsvorlage ausführlich dargelegt werden.

 

Herr Stierl für die SPD erklärt, dass über die eingegangen Stellungnahmen intensiv diskutiert wurde. Vor allem die Stellungnahme der LWL-Denkmalpflege aus Münster, dass durch den geplanten Fußweg zwischen Hotel und Schlossgarten eine weitere Sichtachse geschaffen wird und dies aus Sicht des LWL nicht zu befürworten sei, stoße auf Unverständnis.

 

Er fragt, ob die LWL-Denkmalpflege auf nicht weitere Fortsetzung der Planung des Fußweges pochen kann.

 

Herr Klaas erklärt, dass alle Stellungnahmen für die Bauleitplanung wichtig seien, gleichwohl durch den Ausschuss und dem Rat der Gemeinde eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen stattfindet. Aus Sicht der Verwaltung ist die Auffassung der LWL-Denkmalpflege kritisch zu bewerten vor dem Hintergrund, dass in jüngerer Vergangenheit Containeranlagen mit über 150 Wohneinheiten auf dem Schlossgelände genehmigt wurden, aber es sich hierbei lediglich um einen neu geschaffenen Fußweg zum Schloss handele, zu dessen denkmalverträgliche Gestaltung gerne verschiedene Varianten erarbeitet werden können.

 

Herr T. Quante sieht die Stellungnahme ebenfalls kritisch und ergänzt, dass es in den 70er Jahren wohl weit weniger Probleme gab, ein Mensagebäude in der Ostachse der Gartenanlage in ca. 100 Meter Entfernung zum Wasserschloss zu errichten.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)