Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 des Baugesetzbuches zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung für den Bereich Bleckstraße/Dorfstraße/Werner Straße/Gorfeldstraße im Ortsteil Capelle.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Übersichtsplan.

 

 


Herr Bergmann erläutert, dass es neben der Ausweisung von neuen Baugebieten auch die Aufgabe der Verwaltung sei, den Innenbereich der

Ortszentren weiter zu entwickeln und u.a. auch die möglichen Nachverdichtungspotentiale auszuschöpfen.

 

Im Ortskern von Capelle gibt es Möglichkeiten die Nachverdichtung städtebaulich zu ordnen, wenn ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt wird. Dies schlägt die Verwaltung nun vor.

 

Herr Klaas ergänzt, dass mit dem Bebauungsplan Leitlinien gesetzt werden sollen, die freiliegenden Flächen einer sinnvollen Nachverdichtung zuzuführen. Es handelt sich hierbei um einen Angebotsplan für die Grundstückseigentümer. In den vergangenen Jahren seien hierzu diverse Gespräche mit den Eigentümern der entsprechenden Flächen, sowohl Freiflächen als auch bebaute Flächen, geführt worden.

 

Herr Geiser erklärt für die CDU, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes in diesem Rahmenbereich sinnvoll sei. Es handelt sich um einen Bereich des Dorfkernes, welcher nun durch einen Bebauungsplan auf Dauer städtebaulich geordnet werden kann.

 

Hierzu stellt er die Frage, ob es Schwierigkeiten mit den südlich angrenzenden Gewerbebetrieben geben könne und wie hoch die Kosten eines solchen Bebauungsplanes sein werden.

 

Herr Klaas erklärt, dass die südlichen angrenzenden Gewerbebetriebe im Rahmen der Baunutzungsverordnung als nicht störende Gewerbebetriebe einzuordnen sind und daher auch in Mischgebieten zulässig sein könnten. Auch in Mischgebieten dürfen diese nach BauGB klassifizierten Betriebe existieren. Bei der weiteren Planung wird auf deren Bestand Rücksicht genommen Die Kosten für den Bebauungsplan werden im Rahmen dessen bleiben, wie andere Bebauungspläne in gleichem Umfang auch gekostet haben.

 

Herr Bogade begrüßt die Absicht der Bauleitplanung und könnte sich vorstellen, weitere angrenzende Grundstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufzunehmen.

 

Herr Klaas erklärt, dass der Geltungsbereich im Norden und Osten durch die Dorfstraße und Werner Straße sinnvoll begrenzt werden. Im Süden und Westen sind bereits Bebauungspläne erstellt worden. Weitere Flächen seien nicht einzubeziehen.

 

Frau Spräner für Bündnis 90 / Die Grünen befürwortet die grundsätzliche Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschriebenen Ortskern, jedoch werden durch die mögliche Nachverdichtung die freien ökologischen Naturräume bebaut.

 

Herr Janke regt an, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes bedacht werden soll, die weitere Nahversorgung durch Einzelhandel zu gewährleisten.

 

Herr Lübbert von der UWG spricht sich für die Aufstellung eines Bebauungsplanes in dem Geltungsbereich aus.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)