Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 02, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Aufstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches für den Wohnbereich „Auf der Heide“ im Ortsteil Capelle. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

 


Herr Klaas erklärt, dass seitens der Nachbarschaft die Frage an die Verwaltung herangetragen wurde, ob eine weitere Wohnbebauung in bestimmten Bereichen des hier dargestellten Außenbereiches möglich wäre. Es handele sich dabei um eine Art Nachverdichtung im Außenbereich.

 

Eine Wohnbebauung in Maßen ist nur möglich, wenn die Gemeinde eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB aufstellt.

 

Hierzu hat es Anfang des Jahres einen Informationsabend mit allen betreffenden Grundstückseigentümern gegeben, in der das grundsätzliche Einverständnis zur weiteren Bauleitplanung eingeräumt wurde. Die nicht mit in den Geltungsbereich einbezogene Gaststätte könnte aufgrund der besonderen Lärmsituation in den Abendstunden und am Wochenende bei der weiteren Planung zu Schwierigkeiten führen. Daher wurde dieses Grundstück aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Dies habe der Gaststättenbetreiber akzeptiert.

 

Frau Spräner erklärt, dass im Außenbereich grundsätzlich Bauverbot herrscht und nur privilegierte Bauvorhaben zulässig seien.

 

Herr Stierl stellt dar, dass es hier bereits eine hohe Dichte an Wohnbebauung gebe. Die Grenzen des Geltungsbereiches seien klar definiert. Es handele sich um eine Nachverdichtung in geringfügigem Maße.

 

Auf die Frage von Herrn Wannigmann, welche Gebäudetypen entstehen könnten, erklärt Herr Klaas, dass sich die Wohngebäude  ausschließlich in die vorhandene Bebauung nach Art und Maß einfügen müssen. Es können daher keine Hochhäuser, keine Gewerbehallen oder Sporthallen entstehen, sondern ausschließlich max. zweigeschossige Wohngebäude mit einer begrenzten, der Umgebung angepassten Grundfläche.

 

Auf die Frage von Herrn Bogade, ob ein Infrastrukturausgleich für die potenziellen Eigentümer bzw. Bauherren fällig werden würde, erklärt Herr Klaas, dass die Infrastruktur, also Kanal und Straße vorhanden seien und momentan nicht beitragspflichtig werden.

 


Abstimmungsergebnis: 13:02:01 (J:N:E)