Beschlussvorschlag:

 

Die Erläuterungen zu den anstehenden Umbaumaßnahmen in der Grundschule Südkirchen werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass mit Hilfe des MiNo (Miteinander in Nordkirchen) eine Konzeptskizze zur Sanierung und zur vielseitigeren Nutzung einiger Räume der Grundschule Südkirchen erstellt wurde.

 

Die Verwaltung sieht die Möglichkeit, dass das in 2017 aufgelegte Förderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier NRW 2017“ in 2018 neu aufgelegt werden könnte. Es sei nun wichtig, möglichst frühzeitig die politischen Weichen so zu stellen, dass ein Förderantrag nach möglicher Bekanntgabe der Fortsetzung des Förderprogrammes direkt gestellt werden könne.

 

Frau Werner erläutert anhand von Plänen die verschiedenen Modernisierungsmaßnahmen in der Grundschule. Hier gehe es vor allem um die brandschutztechnische Ertüchtigung der Grundschule sowie die Schaffung von Barrierefreiheit. Hinzu kommt, dass die Grundschule auch für Vereine und Gruppen stärker geöffnet wird und damit weiterhin Ort des sozialen Miteinanders in Südkirchen bleiben soll.

 

Frau Werner stellt dar, dass es eigentlich zwei Konzepte gebe, die in ihren einzelnen Bausteinen aber auch kombinierbar sei. Diese wesentlichen Bausteine werden vorgestellt. So soll z.B. an der westlichen Fassadenseite ein zweiter Rettungsweg in Form eines Treppenhauses bzw. einer Stahltreppe errichtet werden, um den geforderten Brandschutz sicherzustellen. Denkbar ist aber auch ein neues innenliegendes Treppenhaus. Sie zeigt ebenfalls auf, wo ein Aufzug möglich wäre, weitere kleinere Rampen zur Überwindung weniger Stufen, neue Türdurchbrüche und die Umbauvarianten für die Toilettenanlage.

 

Zu den vorgestellten Bausteinen werden einzelne Nachfragen seitens der Ausschussmitglieder gestellt.

 

Auf die Frage, ob zusätzlich die Toilettenanlagen saniert werden sollen und der folgenden Verneinung durch Frau Werner, ergänzt Herr Klaas, dass der Auftrag war, verschiedene Modernisierungs- und Ertüchtigungsvorschläge zu unterbreiten und im Hinblick auf den vergebenen Kostenrahmen nicht die komplette Grundschule zu sanieren. Gleichwohl sehe man aber auch den Sanierungsbedarf der Toilettenanlagen.

 

Auf die Frage von Herrn Appel, ob ein zweiter Rettungsweg nicht auch durch ein Fenster (90 cm x 120 cm) wie bei Wohnhäusern ausreichen würde, erklärt Frau Werner, dass bei öffentlichen Gebäuden, speziell bei Schulen, ein weiterer Fluchtweg erforderlich ist.

 

Herr Bergmann erklärt abschließend, dass der Ausschuss darüber informiert wird, wenn das Förderprogramm neu aufgelegt wird.