Beschlussvorschlag:
Die Erläuterungen zu den anstehenden Umbaumaßnahmen in der Grundschule Südkirchen werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Das Gebäude der Grundschule Südkirchen entspricht nicht mehr den aktuellen bautechnischen Anforderungen in Bezug auf die Einhaltung von Brandschutzregeln und verfügt etwa nicht über ausreichende Fluchtwege.
Das Gebäude ist in weiten Teilen nicht behindertengerecht und hat auch in diesem Bereich Nachbesserungsbedarf.
Die Gemeinde hat in 2016 das Architekturbüro Leistungsphase, Nordkirchen, damit beauftragt, ein bauliches Konzept mit mehreren Varianten für den Umbau der Grundschule zu erarbeiten. Dieses Konzept soll über die bautechnischen Notwendigkeiten hinaus auch Möglichkeit aufzeigen, das Schulgebäude stärker als bisher für gemeinsame Aktivitäten im Ort nutzbar zu machen. Es ist grundsätzlich der ideale Ort für integrative Angebote, Aktivitäten von und für Familien oder verschiedene Gruppen und auch für kleinere Vereinsveranstaltungen.
In dieser Sitzung werden Vertreter/innen des Büros Leistungsphase die bisherige Umbauplanung vorstellen, sodass in den nächsten Sitzungen über die konkreten Inhalte beraten und entschieden werden kann.
Die Verwaltung sieht grundsätzlich eine Möglichkeit der Förderung der umfangreichen Baumaßnahmen, sofern das Förderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier NRW 2017“ in 2018 neu aufgelegt wird. Die Entscheidung darüber ist bisher nicht gefallen bzw. noch nicht bekannt geworden.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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X |
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Ertrag / Einzahlung Förderprogramm |
384.000 |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
427.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: