Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung der Verfahren zur

1.         22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen für eine Teilfläche nördlich der Oberstraße im Ortsteil Südkirchen
und

2.         die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Oberstraße“ im Ortsteil Südkirchen.

Der beiliegende Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass sich in Gesprächen mit dem Kreisjugendamt herausgestellt hat, dass für 2018 ein Mehrbedarf an Betreuungsplätzen für Kinder besteht. Daher schlägt die Verwaltung nun vor, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer dreizügigen Kindertagesstätte auf einer Fläche nördlich der Oberstraße zwischen dem Lebensmittelmarkt K&K und dem Sportplatz Südkirchen zu schaffen. Unabhängig davon werde nun mit Hilfe des MiNo (Miteinander in Nordkirchen) mit den Vereinen die Frage diskutiert, inwieweit ein zusätzlicher Raumbedarf in Südkirchen besteht für Ehrenamtliche und Vereine.

 

Geplant ist weiterhin, für dieses Bauvorhaben eine Investorenauslobung vorzunehmen.

 

Herr Klaas erläutert, dass es hierzu einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes bedarf. Der nördliche Teil der Fläche soll Wohnbaufläche darstellen, im südlichen und westlichen Bereich soll das bereits vorhandene Regenrückhaltebecken planungsrechtlich abgesichert werden.

 

Sollte der Ausschuss für Bauen und Planung sowie der Gemeinderat die Einleitungsbeschlüsse fassen, wird im Nachgang die lärmschutztechnische Situation untersucht, insbesondere ob durch den westlich zu schützenden Sportbetrieb negative Lärmauswirkungen auf die Kindertagesstätte zu erwarten sind.

 

Herr Geiser für die CDU erklärt, dass sie vor dem Hintergrund des wachsenden Bedarfes an Betreuungsplätzen  mit der Standortwahl und den inhaltlichen Vorgaben einverstanden ist.

 

Frau Spräner hätte sich gewünscht, dass ein zentralerer Standort in Südkirchen ausgesucht worden wäre. Dieser Standort liege nun direkt am Ortsrand.

 

Herr Klaas erklärt, dass es aufgrund der benötigten Grundfläche keine angemessenen Alternativen zentral im Ortskern von Südkirchen gebe.

 

Herr Lübbert für die UWG erklärt, dass es geeignetere Standorte für die Errichtung einer Kindertagesstätte gebe. Alternativ könne man sich eine Kindertagesstätte am neuen Baugebiet „Auf dem Hegekamp“ vorstellen.  Der Beschlussvorschlag kann nicht mitgetragen werden.

 

Herr Bergmann erklärt, dass an dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort die Möglichkeit für die Kinder bestehe, auf dem naheliegenden Sportplatz Sport zu treiben. Man halte den Standort nach wie vor für sehr geeignet.

 

Auf die Frage von Herrn Appel, ob Bestandsimmobilien auch in Betracht gezogen wurden bei der Standortwahl, z. B. die ehem. Gaststätte Uphoff, erklärt Herr Klaas, dass diese sich aufgrund des speziellen Platzbedarfes nicht anbiete.

 

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:01 (J:N:E)