Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Lüdinghausen und der Gemeinde Nordkirchen über die Umsetzung des § 61 a LWG zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen zuzustimmen.

 

 


Herr Bergmann berichtet, dass der Tagesordnungspunkt im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich beraten wurde. In diesem Zusammenhang bedankt er sich bei Herrn Kalender für die selbstgeplante Veranstaltung, mit der er die Arbeit der Gemeinde unterstützen will. Er weist noch mal darauf hin, dass die Maßnahme zunächst auf zwei Jahre befristet sei und die vorgelegte ÖRV damit auch nur für diese zwei Jahre Gültigkeit habe.

 

Frau Schröer begrüßt die ÖRV unter dem Aspekt der interkommunalen Zusammenarbeit und fragt, ob die Gemeinde Nordkirchen bei der Bewerberauswahl beteiligt war und ob der Mitarbeiter ein eigenes Büro in Nordkirchen erhalten werde.

 

Herr Bergmann berichtet, dass Herr Klaas an den Bewerbergesprächen teilgenommen habe und der Mitarbeiter an zwei Tagen im Rathaus Nordkirchen für die Bürger zur Verfügungen stehen werde. Beratungstage in Nordkirchen sind jeweils der Dienstag und der Freitag, Zimmer 43 im Rathaus.

 

Herr Klaas ergänzt, dass von 15 Bewerbungen 6 Bewerber eingeladen wurden. Die Ausschreibung wurde von der Stadt Lüdinghausen durchgeführt. Von den 6 Bewerbern sei aufgrund der persönlichen und fachlichen Qualifikation Herr Björn Gehre ausgewählt worden.

 

Herr Janke möchte wissen, ob bis 2013 der überwiegende Teil der Aufgaben abgedeckt sei und was die Verwaltung dem Bürger raten werde.

 

Herr Klaas geht nicht davon aus, dass die Aufgaben bis 2013 beendet sein werden. Auch gibt er zu bedenken, dass einige Bürger sich dieser Pflicht wahrscheinlich nicht stellen werden wollen. Die Aufgabe an sich sei allerdings nicht neu, sondern nur verlagert von den Kreisen auf die Kommunen. Er weist darauf hin, dass in Zukunft auch noch zu diskutieren sei, ob durch eine Satzung Fristen verlängert werden könnten. In nächster Zukunft würden aus seiner Sicht viele Unternehmen noch einsteigen wollen in dieses Geschäft. Kosten könne er aus diesem Grunde nicht einschätzen.

 

Herr Geiser weist darauf hin, dass Lüdinghausen und Nordkirchen unterschiedliche Modelle entwickelt hätten. In Lüdinghausen laufe die Frist bis 2023, wobei bereits konkrete Straßen definiert wurden.

 

Auf seine Frage, ob dieses Modell den anderen Einstieg in Nordkirchen behindere, beantwortet Herr Klaas mit nein. Auch in Nordkirchen würde sich aus seiner Sicht die Vorgehensweise durch das Alter der Straßenzüge ergeben, also sei auch hier, wenn auch nicht durch Satzung, zwangsläufig die Reihenfolge von Straßen definiert.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass dieses auch noch politisch diskutiert und hausintern besprochen würde. Mittel für Kanalbaumaßnahmen seien im Haushalt vorgesehen.

 

Auf die Frage von Herrn Bachmann, ob man sich auch eine Begrenzung aufgrund des Baujahres des Hauses vorstellen könne, antwortet Herr Klaas mit nein, da man praktischerweise nur nach Straßenzügen vorgehen könne.

 


Abstimmungsergebnis: 26:00:02 (J:N:E)