Herr Klaas erläutert anhand des Bebauungsplanentwurfes ausführlich die vorgesehenen textlichen und gestalterischen Festsetzungen.

 

Der Bebauungsplanentwurf sieht bereits vor, dass u.a. Quartiere gebildet und 1,5 Stellplätze je Wohneinheit gefordert werden.

 

Frau Spräner fragt nach der vorgeschriebenen Geschossigkeit im Baugebiet.

 

Herr Klaas erklärt, dass im Westen und Osten des Baugebietes eine zwingende Zweigeschossigkeit vorgeschlagen werde. Hier schlage man vor, Mehrfamilienhäuser zuzulassen. Die Firsthöhe orientiert sich mit max. 11,50 Meter an der vorhandenen Mehrfamilienhausbebauung auf der Weischerstraße, an den Zufahrten zum geplanten Baugebiet. Eine Zweigeschossigkeit ermöglicht Gebäude, die zwei Vollgeschosse und ein weiteres Staffelgeschoss bis max. 2/3 der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses sein können.

 

Im mittleren Bereich des Baugebietes ist ebenfalls eine Zweigeschossigkeit möglich, jedoch nicht zwingend. Die Firsthöhe ist hier auf 9,00 Meter begrenzt.

 

Herr Geiser für die CDU erklärt, dass der Beschlussvorschlag den nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ermöglicht. Die CDU kennt den vorgeschlagenen Bebauungsplanentwurf nicht, und bittet darum, diesen Beschluss erst in der nächsten Ausschusssitzung im Januar 2018 zu fassen. Nun müsse sich die Politik zunächst mit dem Entwurf auseinandersetzen.

 

Die Frage von Frau Spräner, ob die öffentliche Grünfläche einen weiteren Freizeitplatz darstellt, bejaht Herr Klaas.

 

Herr Wannigmann fragt nach, wie der Lärmschutz gewährleistet werden soll.

 

Herr Klaas schildert, dass ein Lärmschutzwall in Kombination mit Lärmschutzwand erforderlich wird, wie in den Bereichen „Große Feld I und II“.

Darüber hinaus gibt es für die Gebäudegestaltung Vorgaben zum passiven Schallschutz.

 

Herr Geiser bemerkt, dass in der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB die Fa. Unitymedia für sich erklärt hat, dass keine Planungen stattfinden.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Fa. Unitymedia im gesamten Ortsteil Glasfaser verlegen soll. Es wird vermutet, dass die beteiligte Abteilung der Firma höchstwahrscheinlich nicht über den Glasfaserausbau in Nordkirchen informiert sei. Hier werde aber die Verwaltung weitere Rücksprache halten.

 

Frau Wellmann fragt, ob die Verwaltung eine Stellplatzsatzung für das gesamte Gemeindegebiet in Erwägung ziehe.

 

Herr Klaas erklärt, dass von Baugebiet zu Baugebiet Regelungen und Festsetzungen zur Stellplatzerforderlichkeit getroffen werden können und dieser Vorschlag zu 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit grundsätzliche Zustimmung erhalte.

 

Eine Stellplatzsatzung sei für das gesamte Gemeindegebiet praktisch nicht umzusetzen. Die einzelnen Bauvorhaben haben auf Grundlage Ihrer in den entsprechenden Jahren geltende Landesbauordnung NRW eine Baugenehmigung erhalten. Es ist nun schwierig, auf den seit Jahrzehnten bebauten Grundstücken weitere Stellplätze einzufordern.

 

Nach allgemeiner Rücksprache mit allen Fraktionen erklärt Herr Lübbert, dass nun kein Beschluss gefasst werde und bittet um Zusendung des Bebauungsplanentwurfes.