Aufstellung des Bebauungsplanes "Große Feld III" im Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag:
1.
Der Ausschuss entscheidet über die im Rahmen der
frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Bedenken und
Anregungen entsprechend den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes „Große Feld III“ die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des
Baugesetzbuches durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 22.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Große Feld III“ beschlossen. Planungsziel ist die Ausweisung eines Wohnbaugebietes in der Nähe zum Ortskern für eine Einfamilien- aber auch Mehrfamilienhausbebauung.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde weist diesen Bereich seit langer Zeit als potentielle Wohnbaufläche aus.
In der Zeit vom 21.09.2017 bis zum 23.10.2017 hat die
frühzeitige Beteiligung der Behörden zu diesem Planverfahren stattgefunden. Am
28.11.2017 wurde eine Information für die Bürgerinnen und Bürger im Bürgerhaus
durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind einige Stellungnahmen eingegangen. Diese sind in der beiliegenden Übersicht inhaltlich aufgeführt und mit einer Abwägungsempfehlung der Verwaltung versehen. Es wird darum gebeten, entsprechend dieser Empfehlung zu beschließen.
Über die in der Bürgerbeteiligung am 28.11.2017 eingegangenen Bedenken und Anregungen wird in der Sitzung berichtet werden und es werden hierzu ebenfalls Abwägungsvorschläge unterbreitet.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
5.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: