Herr Bergmann berichtet, dass die Grundstücksgespräche mit den Eigentümern des Gebietes fortgesetzt und mündliche Einigungen erzielt worden sind.

 

Herr Klaas stellt die wesentlichen Inhalte der Bebauungsvarianten vor und weist darauf hin, dass ein aktiver Lärmschutz erforderlich sein wird.

 

Die Erschließung kann ausschließlich über die Weischerstraße erfolgen. Da der Bedarf an Mietwohnungen in Nordkirchen weiterhin hoch sei, werde vorgeschlagen, an der Weischerstraße weitere Mehrfamilienhäuser zu ermöglichen. Ein weiterer in der letzten Ausschusssitzung angesprochener Aspekt ist die Stellplatzsituation in den Neubaugebieten. Im Bebauungsplan ist eine Regelung zu den Stellplätzen möglich.

 

Auf die Frage von Herrn Tepper nach einem erforderlichen Regenrückhaltebecken, erklärt Herr Klaas, dass an der Ermener Straße / Lüdinghauser Straße ein weiteres geplant sei.

 

Herr Kruse stellt für die Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ klar, dass zunächst die Kriterien festgelegt werden sollten, wie das Neubaugebiet aussehen soll, als bereits jetzt über drei Gestaltungsvorschläge zu diskutieren.

 

Herr Klaas erklärt, dass von den Fraktionen vorgeschlagene und vom Ausschuss beschlossene Vorgaben gerne in den Bebauungsplan aufgenommen werden können.

 

Frau Spräner ergänzt, dass der Gemeinde Nordkirchen nur vorbehalten seien sollte, die öffentlichen Verkehrsflächen zu gestalten und zu bestimmen.

 

Zu der Frage von Frau Falke zu den voraussichtlichen Grundstückspreisen antwortet Herr Bergmann, dass es hierfür noch zu früh sei.

 

Herr Geiser erklärt, dass alle Fraktionen nun dazu aufgerufen sind, in die Diskussion über die Gestaltung des Baugebietes und die Vergabe der Grundstücke zu starten.

 

Herr Stierl stellt fest, dass die grundsätzliche Konzeption der drei Gestaltungsvorschläge nachvollziehbar und dem aktuellen Wohnbedarf entspreche, insbesondere der Festlegung einiger neuer Mehrfamilienhäuser.

 

Herr Klaas ergänzt, dass ein Freizeitplatz an geeigneter Stelle im Baugebiet errichtet werden soll.