Beschlussvorschlag

 

 

1.      Der gemeinsame Schulentwicklungsplan der Gemeinde Ascheberg und der Gemeinde Nordkirchen wird beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 20:00:00 (J:N:E)

 

 

Antrag der UWG:

 

Die UWG beantragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in § 1 Absatz 1 wie folgt zu verändern:

 

Mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 wird die Johann-Conrad-Schlaun Schule Nordkirchen um den Teilstandort in der Gemeinde Ascheberg erweitert.

 

Abstimmungsergebnis: 05:13:02 (J:N:E)



2.      Die mit der Nachbargemeinde Ascheberg abzuschließende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erweiterung der Gesamtschule Nordkirchen um einen Teilstandort in der Gemeinde Ascheberg wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Zunächst teilt Herr Bergmann mit, dass Herr Schober (Schulent-

wicklungsplaner) seine Teilnahme aufgrund der aktuellen Verkehrssituation kurzfristig absagen musste. Herr Bergmann erinnert daran, dass die Beschäftigung mit dem Schulentwicklungsplan bereits im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es sinnvoll wäre, sich einen Partner für die Gesamtschule zu suchen. Man habe dann zunächst das Anmeldeverfahren für das laufende Schuljahr abgewartet. Im Sommer 2016 hätten die Verwaltungen der Gemeinden Ascheberg und Nordkirchen den Auftrag zu gemeinsamen Gesprächen und Arbeitsgruppen erhalten.

 

Im Zuge dieses Prozesses sei ein gemeinsamer Schulentwicklungsplan für beide Gemeinden aufgestellt worden. Dieser berücksichtige die Auswirkungen des demographischen Wandels, der sich auch in den rückläufigen Anmeldezahlen der Johann-Conrad-Schlaun Schule widerspiegele. Die Gespräche zwischen der Gemeinde Nordkirchen und der Gemeinde Ascheberg hätten zu dem Vorschlag geführt, die Johann-Conrad-Schlaun Schule um den Teilstandort Ascheberg zu erweitern.

 

Frau Kammert erläutert die unterschiedlichen Varianten zur zukünftigen Verteilung der Klassen/Züge, die in dem gemeinsamen Schulentwicklungsplan vorgeschlagen werden. Die Varianten A-E basierten auf der Verteilung auf die drei Standorte Ascheberg, Herbern und Nordkirchen und würden schon im Plan als nicht praktikabel dargestellt. Die Varianten F, G und H ließen den Standort Herbern unberücksichtigt. Sowohl „ biregio“ als auch die Verwaltung selbst plädierten für die Variante H. Dabei würden Ascheberg und Nordkirchen jeweils 3 Züge der Sekundarstufe I beherbergen und die Sekundarstufe II komplett in Nordkirchen angesiedelt werden.

 

Herr Bergmann erläutert anschließend die auf diesem Vorschlag aufbauende öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die auch mit der Bezirksregierung Münster abgestimmt sei. Neben der Verteilung der Klassen werde darin auch geregelt, dass jede Kommune für ihren Standort (Gebäude, Hausmeister etc.) eigenverantwortlich handele. Außerdem solle ein Gesamtschulausschuss gebildet werden. Frau Kammert ergänzt, dass das Schulrecht für eine Schule mit zwei Standorten einen Hauptstandort vorschreibe. Nordkirchen würde Hauptstandort und um den Teilstandort Ascheberg erweitert werden.

 

Abschließend verweist Herr Bergmann auf die zahlreichen Gespräche, die geführt worden seien u.a. auch die interfraktionellen Gespräche in beiden Kommunen und auch untereinander. Er betont, dass die Beibehaltung des guten Konzeptes der Johann-Conrad-Schlaun Schule immer zugrunde gelegt wurde und auch zukünftig die Federführung in Nordkirchen bleibe.

 

Herr Geiser beginnt die anschließende Aussprache mit dem Verweis darauf, die Oberstufe nicht von vorherein auf 4 Züge zu begrenzen sondern die Option für einen Ausbau zu erhalten.

 

Herr Spelsberg erklärt, dass die SPD Fraktion dem Schulentwicklungsplan und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung grundsätzlich zustimme. Er verweist auf die Auswirkungen des demographischen  Wandels und die Veränderungen in der Schullandschaft durch die Gründung von mehreren Sekundarschulen im Umfeld. Obwohl auch die SPD Fraktion zunächst davon ausgegangen sei, dass die Erweiterung erst zum Schuljahr 2018/2019 zu Tragen kommen solle, gäbe es aus ihrer Sicht nun gute Gründe für die frühere Umsetzung zum Schuljahr 2017/2018. So müssten wahrscheinlich für 2017 sehr viele Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden, weil vermutlich nur wenige Eltern ihr Kind in Ascheberg an einer auslaufenden Schule anmelden würden.

 

Auch die Aufteilung der Klassen/Züge auf die beiden Orte, der Verbleib der Oberstufe in Nordkirchen sowie die Kostenverteilung finden die Zustimmung der SPD Fraktion.

 

Am Gesamtschulausschuss sollte nach Auffassung von Herrn Spelsberg auch der stellvertretende Schulleiter teilnehmen. Die Zahl der Politiker aus den Orten sollte verdoppelt werden. Abschließend bedankt er sich bei allen an den Planungen Beteiligten für die gute Arbeit.

 

Herr Tepper erklärt, dass die CDU Fraktion die Erweiterung der Gesamtschule um den Standort Ascheberg und damit den vorliegenden Beschlussvorschlägen zustimmen  werde. Man befürchte allerdings Engpässe bei den Räumlichkeiten und insbesondere bei der Versorgung mit Sporthallenkapazitäten.

 

Frau Kammert stellt klar, dass die Regelungen für die Oberstufe erst im Jahr 2023 greifen würden. Ab dem nächsten Schuljahr käme zunächst die bereits beschlossene Kooperationsvereinbarung mit Ascheberg zum Tragen.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass die Finanzierung möglicherweise zusätzlicher Räume über den Schüleransatz bei den Schlüsselzuweisungen mitfinanziert werde. Man müsse aber nun zunächst nach Beschlussfassung die Anmeldesituation sowohl für die Sekundarstufe I als auch für die Oberstufe abwarten. Zur Sporthallensituation verweist er auf die Planungen, die im nächsten Bauausschuss vorgestellt würden.

 

Herr Geiser knüpft an die Stellungnahme von Herrn Tepper an und verdeutlicht, dass die CDU Fraktion bereit sei, die Bedürfnisse der Schule voranzustellen und dies auch entsprechend in den anstehenden Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

 

Er führt weiter aus, dass man in seiner Fraktion Verständnis für die Zurückhaltung und Skepsis von Schulleitung, Lehrerkollegium und Eltern habe, da die Schule bislang regional anerkannt war und eine Erweiterung auch ein Wagnis sei. Man habe sich zunächst auch mehr Zeit für die Umsetzung gewünscht und habe den Eindruck, dass Druck von außen (Bezirksregierung) aufgebaut würde. Verfehlte Schulpolitik könnte nicht in Nordkirchen ausgebügelt werden.

 

Trotzdem mache die auf 2017 vorgezogene Umsetzung Sinn, da das Schulkonzept stehe, die Standortfrage geklärt sei und man der Schulleitung die Umsetzung bis zum Schuljahresbeginn 2017/2018 zutrauen würde. Es sei gut,  nicht länger zu theoretisieren sondern die Zukunft der Schule jetzt zu sichern und zu stärken.

 

Frau Kammert berichtet an dieser Stelle über die Ergebnisse der Benehmensherstellung mit den Nachbarkommunen. Die Stadt Lüdinghausen bat um Fristverlängerung und wird am 15. Dezember 2016 einen Ratsbeschluss dazu herbeiführen. Selm hat keine Bedenken und wünscht der Gemeinde Nordkirchen viel Erfolg. Die Gemeinde Senden und die Stadt Werne haben weitere Daten angefordert. Die Stadt Drensteinfurt bedauert, dass die Gemeinde Ascheberg nicht mit ihr kooperiert.

 

Frau Spräner erklärt, dass die Grünen grundsätzlich hinter den Erweiterungsplänen stünden, dass man aber für beide Standorte mit Problemen bei der vorgezogenen Umsetzung rechne. Man würde sich wünschen, die Betroffenen besser mitzunehmen. Daher würden sich die Grünen beim zweiten Teil des Beschlussvorschlages enthalten.

 

Herr Lunemann stellt die Haltung der UWG dar. Er teilt mit, dass die UWG nicht gegen eine Kooperation mit der Gemeinde Ascheberg sei. Er stellt aber heraus, dass nach seiner Auffassung die dortige Profilschule gescheitert sei und hält die Umsetzung zum Schuljahr 2017/2018 für einen Schnellschuss, der nicht notwendig sei. Die UWG werde dem Schulentwicklungsplan, nicht aber der öffentlich—rechtlichen Vereinbarung zustimmen.

 

Antrag: Die UWG beantragt den Beginn der Schulpartnerschaft zum Schuljahr 2018/2019.

 

Herr Bergmann antwortet, dass zunächst von einer Umsetzung zum Schuljahr 2018/2019 ausgegangen wurde und beide Varianten untersucht worden seien. Für die Umsetzung zum Schuljahr 2017/2018 spräche, dass sich Eltern Sicherheit für die schulische Perspektive ihrer Kinder wünschten und dass in den Nachbarkommunen sonst weitere richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden könnten. Außerdem habe man in den vergangenen Wochen sehr breit informiert, so dass auch die Bezirksregierung die Transparenz des Verfahrens bestätigt und gelobt habe.

 

Bei einer Umsetzung zum Schuljahr 2018/2019 sei zu befürchten, dass sich viele Ascheberger Kinder in Nordkirchen anmelden würden und noch mehr Nordkirchener Kinder abgelehnt werden müssten. Die Übergangsquote von Nordkirchener Grundschülern zur Gesamtschule sei mit 22 % ohnehin relativ niedrig. Er erinnert an die vielen Gründungen von Sekundarschulen im Umfeld als Beleg dafür, dass der Kampf um die Schülerinnen und Schüler begonnen habe.

 

Veränderungen seien schwierig, müssten aber als Chance gesehen werden, da man die Gesamtschule langfristig gesichert habe. Es sei eine Herausforderung für Schulleitung und Kollegium. Positiv hebt er das Signal der CDU Fraktion hervor, die der Schule Priorität einräumt.

 

Frau Balzer und Frau Spräner geben zu bedenken, dass eine solch große Aufgabe gut organisiert sein muss, um die hohe Qualität der Schule zu erhalten. Man wolle nicht ein Jahr länger diskutieren sondern der Schulleitung und allen Verantwortlichen mehr Zeit für die Vorbereitung einräumen. Diese Meinung wird auch von Frau Vollmer unterstützt.

 

Herr Pieper entgegnet, dass in der Schulleitung große Kompetenz vorhanden sei und man Vertrauen habe, dass die Umsetzung gelingen wird. Außerdem sei man auch für Ascheberg mitverantwortlich. Dort bestehe Handlungsdruck.

 

Herr Lunemann erfragt die Durchführung des Anmeldeverfahrens. Er befürchtet, dass mehr Kinder aus Nordkirchen abgelehnt werden. Frau Kammert erklärt dazu, dass die Anmeldungen an der Johann-Conrad-Schlaun Schule durchgeführt werden und im Ermessen des Schulleiters evtl. zusätzlich Anmeldezeiten in Ascheberg angeboten werden könnten. Ob Nordkirchener Kinder abgelehnt werden müssten, könne man momentan nicht sagen.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass möglicherweise für Kinder aus Capelle der Standort Ascheberg interessant sein könnte und dann mehr Kinder aus Capelle die Chance auf einen Platz bekommen könnten.

 

Herr Stierl unterstützt die Aussage, dass man auch eine Verantwortung für Ascheberg trage, unabhängig davon ob dort etwas gescheitert sei oder nicht. Im Vergleich zu Fusionen in der Wirtschaft sei die Umsetzung der Schulpartnerschaft nicht zu schnell, zumal es nicht um eine Neugründung sondern lediglich um eine Schulerweiterung gehe. Die Argumente der Eltern müssten natürlich ernst genommen werden.

 

Herr Seidel schlägt vor, dass zunächst über den ersten Teil der Beschlussvorlage, dann über den Antrag der UWG und abschließend über den zweiten Teil der Beschlussvorlage abgestimmt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis: 15:03:02 (J:N:E)