Erweiterung der Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule
Beschlussvorschlag
1.
Der gemeinsame Schulentwicklungsplan der
Gemeinde Ascheberg und der Gemeinde Nordkirchen wird beschlossen.
2. Die mit der Nachbargemeinde Ascheberg abzuschließende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erweiterung der Gesamtschule Nordkirchen um einen Teilstandort in der Gemeinde Ascheberg wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt
Zu Beschlussvorschlag 1)
Am 30.06.2016 haben die jeweiligen Verwaltungen von den Räten den Auftrag erhalten, eine Schulpartnerschaft zu prüfen. Dafür sind unterschiedliche Arbeitsgruppen gebildet worden, um alle Aspekte auf den Prüfstand zu stellen. Herr Dr. Philipp als externer Berater des Entwicklungsprozesses hat in diesem Gremium am 08.09.16 die verschiedenen Arbeitsgruppen und Themenfelder vorgestellt.
Das Konzept des längeren gemeinsamen Lernens hat große Akzeptanz und wird bereits seit Jahrzehnten erfolgreich an der Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule gelebt. Durch die Erweiterung der Schule um einen Teilstandort in Ascheberg kann die Schule sich noch weiter entwickeln. Herr Dr. Philipp als externer Berater des Entwicklungsprozesses ist Moderator der Arbeitsgruppe „Schulkonzept“, bestehend aus jeweils fünf Lehrkräften der beteiligten Schulen. Im weiteren Prozessverlauf der gemeinsamen Gesamtschule Nordkirchen-Ascheberg werden die Schulprogramme beider Schulen verglichen. Die Gremien der gemeinsamen Gesamtschule Nordkirchen-Ascheberg werden dann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, entscheiden wie ihr Schulprogramm in den nächsten Jahren aussehen soll. Hierbei bietet es sich an die Erfahrungen aus dem Schulversuch der Profilschule nutzbar zu machen.
Die Stärke der geplanten Schulentwicklung liegt darin, dass hier eine regionale Bildungslandschaft entsteht, von der beide Gemeinden profitieren können. Das Konzept der Profilschule darf dabei nicht als gescheitert betrachtet werden, vielmehr liegt es an äußeren Bedingungen, wie z. B. dem Wunsch der Eltern zur Erlangung des Abiturs ohne Schulwechsel, die Veränderung der Schullandschaft in den Nachbarkommunen oder dem demographische Wandel, dass die Nachfrage deutlich zurückgegangen ist. Die Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule und die Profilschule Ascheberg arbeiten nach pädagogischen Konzepten, die beide auf den rechtlichen Vorgaben für Gesamtschulen beruhen und deshalb in vielen Bereichen kompatibel sind. Insofern kann man davon ausgehen, dass ca. 90 % Gemeinsamkeiten bzw. Überschneidungen in den Zielsetzungen der vorhandenen pädagogischen Konzepte zu finden sind, was den Aufbau der gemeinsamen Gesamtschule am Standort in Ascheberg sicherlich erleichtern wird. Im Einzelnen sind hier zu nennen:
- Schule des längeren gemeinsamen Lernens
- individuelle Förderung
- Fachleistungsdifferenzierung und Durchlässigkeit bei entsprechender Eignung
- Erziehung zum eigenständigen Lernen
- individuelle Beratung der Schüler- und Elternschaft
- Wahlpflichtangebot nach Neigung
- Projektarbeit
- Berufsorientierung
- Ermöglichung aller Schulabschlüsse zuzüglich des Abiturs an der Gesamtschule
Zeitgleich haben die Gemeindeverwaltungen Nordkirchen und Ascheberg durch die Projektgruppe „Bildung und Region“ einen gemeinsamen Schulentwicklungsplan erstellen lassen. Dieser umfasst die Entwicklung in der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II bei einer Schulpartnerschaft zwischen den Gemeinden Ascheberg und Nordkirchen zu einer erweiterten Gesamtschule mit zwei Standorten. Biregio wird in der Sitzung den gemeinsamen Schulentwicklungsplan vorstellen.
Eine aktuelle Entwurfsfassung des Schulentwicklungsplanes wurde bereits ausgehändigt. Darüber hinaus sind mit Mail vom 04.11.16 weitere Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt worden.
Der SEP wurde zeitgleich an die nach dem Schulgesetz zu Beteiligenden mit der Bitte um Benehmensherstellung übersandt. Über eingegangene Stellungnahmen wird in der Sitzung berichtet werden.
Zu Beschlussvorschlag 2)
Mit dem Beschluss der Erweiterung der Gesamtschule Nordkirchen um einen Teilstandort in der Gemeinde Ascheberg ist auch über die Form der interkommunalen Zusammenarbeit zu entscheiden. Für die Zusammenarbeit der beiden Schulträger sind verbindliche Regelungen insbesondere zur Finanzierung und zu den Beteiligungsrechten der beiden Kommunen erforderlich (§§ 20 ff GkG NRW i. V. m. § 78 Abs. 8 SchulG NRW). Dabei sind grundsätzlich zwei mögliche Formen der Zusammenarbeit zu unterscheiden:
-
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung:
Für das Vorhaben die Gesamtschule Nordkirchen um einen Teilstandort in
Ascheberg zu erweitern, würde die
Gemeinde Ascheberg die Schulträgeraufgaben an die Gemeinde Nordkirchen
übertragen. Die inhaltlichen und finanziellen Fragen werden durch eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt.
-
Der Zweckverband:
Die zweite Möglichkeit zur Regelung von Schulträgeraufgaben besteht in der
Gründung eines Zweckverbandes. Gemeinden und/oder Kreise können sich zu einem
Zweckverband zusammenschließen und ihm einzelne Aufgaben übertragen. Die
Rechtsverhältnisse des Zweckverbandes werden im Rahmen des Gesetzes über die
kommunale Gemeinschaftsarbeit durch eine von den Beteiligten zu vereinbarende
Verbandssatzung geregelt. Der Zweckverband wäre dann neuer Schulträger, also
eine eigenständige Körperschaft mit allen Konsequenzen einer eigenen
Haushaltsführung, Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden, Bilanzen,
Rechnungsprüfungen usw. Es sind Gremien wie Verbandsvorsteher,
Zweckverbandsversammlung, Schulausschuss, Vergabeausschuss usw. zu bilden, zu
besetzen und entsprechende Sitzungen durchzuführen.
Aus Sicht der Verwaltungen ist bei der geplanten Schulpartnerschaft eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gründung eines Zweckverbandes vorzuziehen. Bei der Gründung eines Zweckverbandes ergäbe sich unnötiger zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bietet den Vorteil, dass eine flexiblere vertragliche Gestaltung möglich ist. Das Modell einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist durch die VHS, die Musikschulen und relativ aktuell durch die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen des Kreises Coesfeld bereits bekannt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung hat sich in diesen Bereichen bereits bewährt und ist praktikabel.
Mittlerweile hat die Arbeitsgruppe „Recht und
Organisation“ eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Entwurf entwickelt,
die so mit der Gemeinde Ascheberg abgestimmt ist und ebenfalls am 24.11.2016 im
dortigen Schulausschuss vorgestellt und beraten wird. Der Entwurf wird am
17.11.2016 nachgereicht.
Im Schulentwicklungsplan stellt die Projektgruppe „Bildung und Region“ mehrere Varianten einer Schulpartnerschaft vor und empfiehlt die Option „H“, da sie optimal auf die bestehenden Raumangebote in beiden Schulstandorten Ascheberg und Nordkirchen passt.
Die Option „H“ lässt den Vorteil zu, dass die Schüler auch weiterhin möglichst wohnortnah beschult werden können. Bereits bekannte Fahrwege würden beibehalten werden können. Eine horizontale Aufteilung der Jahrgänge (z.B. Abteilungen komplett an einem Ort) würde für viele Schüler zu längeren Fahrzeiten und mitunter schlechteren Busverbindungen führen. Eine Verdoppelung der Fahrzeit von einem Schüler z.B. aus Bork (momentan Bork-Nordkirchen 20 Min., ggfls. Bork – Ascheberg 40 Min.) läßt befürchten, dass das Anmeldeverhalten abnimmt, weil Eltern bzw. Schüler Alternativangebote in näherer Umgebung suchen. Letztendlich dient es auch dem Wohle des Kindes, wenn es mindestens bis zum Beginn der Oberstufe an dem gleichen Ort die Schule besuchen kann.
Die Arbeitsgruppe Recht und Organisation empfiehlt daher aus den genannten Gründen die Option „H“, die sich in den Formulierungen der ÖRV wiederfindet.
In der ÖRV sind folgende Eckpunkte formuliert:
· Die Gesamtschule wird zu Beginn des Schuljahres 2017/18 im Sek I Bereich auf 6 Züge erweitert, davon befinden sich 3 Züge in Nordkirchen, 3 Züge in Ascheberg
· Die Oberstufe wird am Standort Nordkirchen 4-zügig geführt
·
Die Gesamtschule erhält den Namen
„Johann-Conrad-Schlaun-Schule Gesamtschule Nordkirchen-Ascheberg“
· Grundsätzlich handelt im Sek I Bereich jeder Standort in eigenem Namen und in eigener finanzieller Zuständigkeit und ist so weit wie möglich für organisatorische Aufgaben eigenverantwortlich tätig
· Konkrete Zuständigkeiten, Arbeitsverteilungen und Kostenzuordnungen sowie die Kosten der Sek II werden in einer separaten Vereinbarung geregelt.
· Für die Mitwirkung und Abstimmung bei allen Maßnahmen wird ein Gesamtschulausschuss gebildet, der von beiden Kommunen paritätisch besetzt ist.
Im weiteren Verlauf würde die Gemeinde Nordkirchen bei der Bezirksregierung Münster den Antrag auf Erweiterung der Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule zum Schuljahr 2017/18 stellen, soweit in beiden Gemeinden eine positive Beschlussfassung erfolgt.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
7.800 |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch
Berücksichtigung in |
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den Produkten |
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Anmerkungen: