Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Nordkirchen überträgt mit Wirkung vom 01.01.2017 und bis auf schriftlichen Widerruf die Befugnis, im eigenen Namen und in Vertretung der Gemeinde über das Vorliegen eines Dienstunfalls zu entscheiden, auf die kvw-Beamtenversorgungskasse.

 


Herr Tönning erläutert, dass Dienstunfälle bei Beamten nur eine untergeordnete Rolle spielen, da nur wenige Beamte bei der Gemeinde beschäftigt seien. Durch die Übertragung würde hier eine Vereinfachung erfolgen, da die Beurteilung, ob ein Dienstunfall vorliege, sowieso durch die Versorgungskasse getroffen werde. Durch diesen Beschluss sei der Sachverhalt einheitlich bei der kvw.

 

Herr Janke fragt, was ein Dienstunfall sei.

 

Herr Tönning antwortet, dass es im Grunde das gleiche wie ein Arbeitsunfall, Wegeunfälle oder Unfälle bei versicherter Tätigkeit wäre, wobei bei den Angestellten die Unfallkasse zuständig sei wie jetzt bei den Beamten zukünftig die Versorgungskasse.

 

Herr Bergmann lässt über den Beschluss abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)