Anerkennung Dienstunfälle
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Nordkirchen überträgt mit Wirkung vom 01.01.2017 und bis auf schriftlichen Widerruf die Befugnis, im eigenen Namen und in Vertretung der Gemeinde über das Vorliegen eines Dienstunfalls zu entscheiden, auf die kvw-Beamtenversorgungskasse.
Sachverhalt
Als oberste Dienstbehörde hat die Gemeinde Nordkirchen darüber zu entscheiden, ob ein Dienstunfall gem. §§ 30 ff Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW vorliegt. Nach dem bisherigen Verfahren wurde der Gemeinde Nordkirchen von der Versorgungskasse eine Empfehlung vorgelegt, ob das mit der Dienstunfallanzeige geschilderte Ereignis als Dienstunfall anerkannt werden kann. Auf dieser Grundlage hat die Gemeinde dann die Entscheidung getroffen und diese den betroffenen Beamten und der Beamtenversorgungskasse mitgeteilt.
Mittlerweile ist es möglich, die Anerkennung eines Dienstunfalls auf die kvw-Beamtenversorgungskasse zu übertragen. Dadurch würden sich folgen Vorteile ergeben:
a)
Die Anerkennung des Dienstunfalls erfolgt direkt
durch die kvw-Beamtenversorgungskasse.
b)
Die Personalabteilung wird dadurch entlastet.
c) Der Beamte/Die Beamtin hat nur noch einen Ansprechpartner bei der kvw.
Durch die Übertragung entstehen der Gemeinde Nordkirchen keine Kosten.
Um die Aufgabenübertragung durchzuführen, ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: