Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beschließt im Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“, Ortsteil Nordkirchen, für den Bereich des „Hauses Westermann“ die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes zum Bebauungsplan nach § 3 II BauGB und die entsprechende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 II BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung eine Ausbau- und Gestaltungsplanung für die Grundstücke „Haus Westermann“ und „Haus Wismann“ vorzulegen, die Bestandteil des noch abzuschließenden Kaufvertrages werden soll.

 

 


Herr Klaas stellt den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vor. Es habe hier Änderungen hinsichtlich des Lärmschutzes gegeben. Das angefertigte Lärmschutzgutachten kam zu einer neuen Reglementierung der Lärmpegel vor allem im Bereich der ehem. Gaststätte Haus Westermann. Des Weiteren soll die Grundflächenzahl in wesentlichen Teilen des Grundstückes auf 0,8 und nur dort auf 1,0 festgesetzt werden, wo die Gemeinde Teileigentum für die Postagentur sowie das Tourismusbüro erwerben möchte..

 

Herr Buhl stellt seine überarbeiteten Gebäudeplanungen vor, die wegen der Verlagerung des Tourismusbüros in den nördlichen Gebäudeteil und wegen der Flächenansprüche der Wohngruppen nicht ohne ein verbindendes Gebäudeteil auskommt. Er bietet an, im südlichen Gebäudeteil weiterhin Geschäftsflächen vorzusehen, ohne bisher einen konkreten Nutzer zu erkennen.

 

Herr Theis stellt fest, dass die hier vorgestellte Planung von Herrn Buhl nicht mit der im Frühjahr beschlossenen Planung übereinstimme. Im Frühjahr habe sich der Ausschuss für Bauen und Planung mehrheitlich für zwei separate Gebäude mit einem zentralen Begegnungsplatz entschieden. Die heute vorgestellten Planungen stellen eine Riegelbebauung dar, weil die ursprünglich zwei geplanten Gebäude nun durch ein Verbindungsgebäude zusammengefügt wurden.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die Tourismuszentrale zunächst im südöstlichen Bereich des Grundstückes geplant gewesen sei. Man habe aber in Anbetracht der Zentralität überlegt, die Tourismuszentrale im Bereich des alten Giebels des Hauses Westermann einrichten zu lassen. Es handele sich hierbei um die zentralste Stelle des Ortes. Da bisher keine konkreten Gespräche geschweige denn Verträge mit anderen Gewerbetreibenden geschlossen wurden, bestünde dann die Möglichkeit, dass aus den dort vormalig geplanten Einzelhandelsflächen Wohnungen entstehen könnten. An dieser zentralen Stelle halte man Wohnen für bedenklich. Aus diesem Grund wurde der Bereich überplant. Gleichzeitig musste dem Flächenbedarf der Caritas-Wohngruppe gerecht werden, die Flächen im Erdgeschoss erhalten müssen. Dadurch mussten weitere Flächen im Erdgeschoss geschaffen werden, die nun hier als Verbindungstrakt dargestellt sind.

 

Herr T. Quante kann den Einwänden von Herrn Theis nur zustimmen. Die hier vorgestellte Planung weicht von der ursprünglichen Planung ab. Die CDU-Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Buhl erklärt, dass die Planung in den Grundzügen weiterhin mit der beschlossenen Planung im Frühjahr übereinstimmt.

 

Herr Stierl weist darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit des oder der Gebäude sowohl für den Investor als auch der Gemeinde ein wichtiger Faktor sei. Es gebe keine weiteren Alternativen, sofern daran festgehalten werde, die Tourismuszentrale im nördlich angelegten Gebäudeteil einzurichten.

 

Herr Klaas bittet um Zurückhaltung bei Art und Umfang der Vorgaben, die hier gemacht werden sollen. Die Gemeinde Nordkirchen ist nicht Investor, sondern Eigentümer des Grundstückes. Der Investor plant insgesamt 4 Millionen Euro für diese Investition in die Hand zu nehmen. Daher sei es vorrangig an ihm, die Inhaltes Hauses und seine Gestaltung im Rahmen der Regeln des Bebauungsplanes festzulegen.

 

Frau Spräner erklärt, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt, um den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes handele. Ein Beschluss über den Gebäudekomplex bzw. den Verkauf des Grundstückes an den Investor stehe hier nicht zur Debatte und ist auch nicht direkter Inhalt dieses Tagesordnungspunktes.

 

Herr T. Quante erläutert, dass man dem ganzen Interessenbekundungsverfahren vor 3 Jahren nicht zugestimmt hätte, wenn nun dabei herauskomme, dass der Ausschuss und der Rat kein Mitbestimmungsrecht bei den Planungen habe.

 

Herr Theis ergänzt hierzu, dass einem Verkauf in Gänze überhaupt nicht zugestimmt werden kann, da es sich bei den hier vorgestellten Planungen nicht mehr um die im Frühjahr beschlossene Planung (Variante A) handele.

 

Herr Bergmann antwortet, dass sich der Ausschuss, der Rat und die Verwaltung seit nun mehr 3 Jahren in einem Prozess befinden, in dem über eine sinnvolle Nachnutzung der Grundstücke Schloßstraße 5 und 7 diskutiert wird. Herr Buhl ist seit 2 Jahren der zur Verfügung stehende Investor mit dem oft und breit gesprochen wurde. Nun sind die Verhandlungen zwischen Caritas und Herrn Buhl und der Gemeinde und Herrn Buhl soweit fortgeschritten, dass Fördermittel dieses Jahr noch abgerufen werden können, z.B. für die Einrichtung der Tourismuszentrale i.H.v. bis zu 250.000 €. Es stehen weitere öffentliche Mittel für die Wohngruppen der Caritas bereit. Das seien alles Punkte, die jetzt zeitlich zu berücksichtigen seien.

 

Herr Bergmann stellt klar, dass Herr Buhl sich bisher über die Maßen kooperativ und offen verhalten habe und viele Vorschläge seitens der Bürgerschaft und der Ausschuss- bzw. Ratsmitglieder mit aufgenommen habe.

 

Herr T. Quante bittet um eine zehnminütige Sitzungspause.

 

Herr Lübbert stimmt dem zu.

 

Nach zehnminütiger Sitzungsunterbrechung erklärt Herr T. Quante, dass das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden soll. Darüber hinaus bittet man darum, dass sich der Investor wieder an Variante A orientieren soll.

 

Herr Theis sieht ein, dass unter wirtschaftlichen und zeitlichen Gesichtspunkten eine weitere Änderung kaum noch sinnvoll und umsetzbar sei.

 

Herr Stierl bittet darum, den Beschlussvorschlag noch zu ergänzen.

 

Nach kurzer Beratung wird seinem Vorschlag gefolgt und der Beschlussvorschlag ergänzt.

 

Des Weiteren verständigt man sich darauf, dass unter Berücksichtigung einzuhaltender Fördermöglichkeiten und einhergehenden Fristen eine Sondersitzung einberufen werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)