Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportanlage“ an der Straße „Am Gorbach“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 BauGB.

 

 


Anhand eines Übersichtsplans erläutert Herr Klaas den Sachverhalt.

 

Herr Janke fragt nach, wie es mit einer eventuell vorgesehenen Toilettenanlage aussehe.

 

Dazu äußert sich Herr Klaas, dass auf dem Wohnmobilplatz ein Ausgussbecken vorgesehen sei, das mit der Kanalisation der Gemeinde verbunden würde. Man sei auch in Verhandlungen mit dem Tennisverein, dass die Sanitäranlagen des Tennisheims bei Besuch der Gastronomie durch die Wohnmobilisten mitgenutzt werden dürfen.

 

Herr Tepper möchte wissen ob für die Boulespieler eine Lösung gefunden sei.

 

Dazu erklärt Herr Bergmann, dass es eine Lösung geben werde. Man habe noch am Vormittag ein gutes Gespräch mit dem Tennisverein geführt.

 

Herr Klaas berichtet, dass aufgrund der Stellungnahme der Kreisverwaltung für das kleine Informationsgebäude eine bebaubare Fläche für diese Nebenanlage im Bebauungsplan dargestellt werde. So ist es auch im Bauausschuss beraten worden.


Abstimmungsergebnis: 28:00:00 (J:N:E)