Betreff
Planungsangelegenheiten
3. Änderung des Bebauungsplanes "Sportanlage" im Ortsteil Nordkirchen zur Ausweisung eines Wohnmobilstellplatzes
Vorlage
111/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportanlage“ an der Straße „Am Gorbach“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 BauGB.

 


Sachverhalt

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 27.08.2015 die Verwaltung beauftragt, im Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportanlage“ die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange hierüber zu informieren. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben dann in der Zeit vom 23.10.2015 bis einschließlich 24.11.2015 stattgefunden.

 

Bisher liegt eine Anregung des Herrn Paul Fechte aus Nordkirchen vor, der eine gute Sanitärausstattung, die auch in einem außerhalb des Platzes liegenden Gebäude sein könnte, für wünschenswert hält. Er begründet dies damit, dass sich Wohnmobilisten gerne mehr als einen Tag auf dem Stellplatz aufhalten, um mit ihren Fahrrädern die Umgebung erkunden zu können.

 

Die Ausweisungen des Bebauungsplanes müssen durch diese Anregung nicht geändert werden. Das Konzept des Wohnmobilplatzbetreibers geht bisher davon aus, dass die Wohnmobilisten selbst eine Entleerungsmöglichkeit für ihre im Wohnmobil enthaltene Toilette am Platz vorfinden. Der Betreiber selbst ist nach wie vor sehr daran interessiert, mit dem Tennisverein Rot-Weiß Nordkirchen eine Vereinbarung des Inhaltes zu schließen, dass darüber hinaus auch eine Toilette im Tennisumkleidegebäude sowie auch eine Nutzung der dortigen Gastronomie gefördert wird. Dies sind jedoch keine Festsetzungen, die im Bebauungsplan getroffen werden können. Diese Themen werden weiterhin mit dem Tennisverein besprochen werden.

 

Weitere Stellungnahmen von Bürgern oder Trägern öffentlicher Belange liegen bisher nicht vor. Sollten sie bis zur Sitzung eingehen, werden sie dort vorgestellt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung

Pacht

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

3.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: