Herr Klaas erläutert den Sachverhalt und stellt dar, dass es nach wie vor ein bestehendes Windvorranggebiet in der Osterbauerschaft zwischen Südkirchen und Capelle gibt. Dieses Vorranggebiet weist Möglichkeiten für Windkrafträder mit einer max. Höhe von 100 Metern aus. Die Verwaltung hat vom Rat den Auftrag erhalten, die Windkraftplanungen zu aktualisieren und diese an den Stand der Technik, die heutige Gesetzgebung und Rechtsprechung anzupassen.

 

Herr Klaas übergibt das Wort an Herrn Dipl. Ing. Aufleger aus dem Planungsbüro NWP aus Oldenburg.

 

Herr Aufleger erklärt anhand einer Präsentation ausführlich die überarbeiteten Pläne des Gemeindegebietes unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung.

 

Wesentliche Inhalte der Präsentation sind zum einen die mögliche Beeinträchtigung von Windkraftvorranggebieten durch die Flugsicherungsanlage der DFS im südöstlichen Gemeindegebiet und zum anderen die potentiellen Windvorranggebiete im nördlichen Gemeindegebiet in der Bauernschaft Piekenbrock. Diese Potentialflächen seien im Teilplan Energie des Regionalplanes der Bezirksregierung Münster dargestellt, unabhängig von der Darstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen.

 

Des Weiteren müsse der Windkraft, so das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung, substanziell Raum gegeben werden. Wie groß dieser substanzielle Raum sei, werde vom BVG nie pauschalisiert und nur im Einzelfall zu betrachten bzw. zu prüfen.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass der Regionalrat den Teilplan Energie mit großer Mehrheit beschlossen habe und an dieser Darstellung im Regionalplan festhalte.

 

Herr C. Quante stellt anhand der Präsentation fest, dass im nordöstlichen Bereich ein weiterer Schutzradius einer Flugsicherungsanlage das Gemeindegebiet „berührt“ und fragt nach, wie groß dieser Radius sei.

 

Herr Aufleger erklärt, dass die Flugsicherungsanlage in Drensteinfurt / Münster wenige Bereiche des Gemeindegebietes berühre und diese einen Radius von 15 Kilometern habe.

 

Herr Aufleger erläutert hierzu ergänzend, dass die bei Windkraftanlagen immer zu beteiligende Flugsicherung keine generellen Aussagen zu Windvorranggebieten treffen werde. Die Deutsche Flugsicherung werde immer erst im Einzelfall prüfen, ob eine geplante Windkraftanlage die Flugsicherungsanlagen beeinträchtige. Hierbei komme es konkret auf die Lage, auf die Höhe, auf den Rotordurchmesser, usw. der einzelnen Windkraftanlage an. Ein genereller Ausschluss von Windkraftanlagen in den Schutzradien von Flugsicherungsanlagen könne man aber nicht bestätigen.

 

Herr Theis stellt fest, dass aufgrund der aktuellen Rechtsprechung die harten Tabukriterien nicht diskutierbar seien, man aber über die weichen Tabukriterien in den Gremien diskutieren könne und abwägen dürfe.

 

Herr Aufleger bestätigt dies ausdrücklich.

 

Frau Spräner fragt nach, ob die Deutsche Flugsicherung jemals eine geplante Windkraftanlage in den jeweiligen Schutzradien der Flugsicherungsanlage für“ störungsfrei“ eingestuft habe.

 

Herr Aufleger erklärt, dass ihm dies nicht bekannt sei.

 

Herr Janke fragt, welche Mindestgröße eine Potentialfläche für Windkraft haben müsse, damit sie überhaupt für Windkraftanlagen in Frage käme.

 

Herr Aufleger erläutert, dass es hierbei auf die Eigenschaften der jeweiligen Windkraftanlage ankäme. Sicher sei, dass bei einzelnen Windkraftanlagen die Potentialfläche eine Breite von mindestens 100 Metern haben müsse.

 

Herr Appel stellt anhand der Präsentation fest, dass sich die größeren Potentialflächen im Norden der Gemeinde befinden und fragt nach, ob die technische Anbindung an das Stromnetz mit diesen Überarbeitungen geprüft worden sei.

 

Herr Aufleger antwortet, dass bei diesem Gesamtkonzept für die Gemeinde die technischen Voraussetzungen der Einspeisepunkte keine Rolle spielen. Dies sei auch im Vorfeld schwer zu prüfen.

 

Herr Gornas fragt nach den von der Gesetzgebung festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen bei Windkraftanlagen bezüglich ihrer technischen Voraussetzungen.

 

Herr Aufleger erklärt, dass es keine rechtlichen Vorgaben hierzu gebe; Anlagen die dem Stand der Technik entsprechen, momentan 3-5 Megawatt erzeugen können, eine Höhe von bis zu 210 Meter bei einem Rotordurchmesser von 130 Meter erreichen können.

 

Die Verwaltung wird die Präsentation den Rats- und Ausschussmitgliedern und den Bürgerinnen und Bürgern für die weitere interne Diskussion zur Verfügung stellen.