Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, im Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportanlage“ die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes zum Bebauungsplan durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange hierüber zu informieren.

 

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Theis und Herr T. Quante weisen darauf hin, dass das Verfahren möglichst im Einvernehmen mit dem Tennisverein weitergeführt werden sollte.

 

Der Kreis Coesfeld weist in seiner Stellungnahme vom 13.08.2015 darauf hin, dass auch bei Betrieb des Wohnmobilstandplatzes der Immissionsschutz der Nachbarschaft zu sichern ist. Dies wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Aufgabenbereich „Kommunale Abwasserbeseitigung“ weist auf die notwendigen wasserrechtlichen Anträge für die Regenwassereinleitung und den Entwässerungsentwurf hin.

 

Der Einleitungsantrag wird nach Erstellung des Entwässerungskonzeptes vorgelegt werden. Ein eigener Entwässerungsentwurf ist für dieses Vorhaben jedoch nicht erforderlich, da es bereits einen genehmigten Entwässerungsentwurf für die gesamte Tennisanlage gibt, an dessen Grundzügen sich inhaltlich nichts ändert.

 

Der Aufgabenbereich „Grundwasser“ hat keine Bedenken, wenn das Grundstück an die vorhandene öffentliche Wasserversorgung angeschlossen wird.

 

Das ist so vorgesehen und in der Begründung zum Bebauungsplan auch so ausgeführt.

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)