Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dörfer Kamp“ im Ortsteil Nordkirchen.

 

 


Herr Klaas erläutert die vorhandene Situation am Grundstück „Lüdinghauser Straße 44“ im Ortsteil Nordkirchen. Ein privater Investor beabsichtigt den Abriss des ehem. Tankstellen- und jetzigen Werkstattgebäudes und des alten Wohnhauses. Das Grundstück soll mit einem zweieinhalbgeschossigen Reihenhaus und einem Mehrfamilienhaus bebaut werden. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes „Dörfer Kamp“ zwingend erforderlich.

 

Über die Möglichkeit, diese Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen, werden zunächst Gespräche mit dem Planungsbüro erfolgen müssen.

 

Herr Stierl erklärt, dass die Gruppe Nordkirchen die Änderung des Bebauungsplanes „Dörfer Kamp“ befürworte. Er weist aber darauf hin, dass  die zukünftige Neubebauung zu einer wesentlichen Wertsteigerung führen werde und die Gemeinde Nordkirchen daran beteiligt werden sollte.

 

Man wünsche sich eine offene Einfriedung des Grundstückes, da die freie Sicht von der Lüdinghauser Straße an dieser Stelle ein prägendes Bild für den Ortsteil Nordkirchen sei.

 

Des Weiteren sei es zu empfehlen, aufgrund der ehemaligen Nutzung als Tankstelle ein Bodengutachten einzuholen und mögliche Altlasten zu untersuchen. Ferner wünsche man sich, dass an der östlichen Grundstücksgrenze die Eiche und die Fahrradständer erhalten bleiben. Vor allem die Fahrradständer seien besonders wichtig, da die angrenzende Bushaltestelle von Rad fahrenden Schülern stark frequentiert werde und diese auch ausreichend Abstellflächen für ihr Fahrrad benötigen.

 

Herr T. Quante für die CDU erklärt, dass die Überplanung des dieses Grundstückes richtig sei, aber der „dörfliche Charakter“ erhalten werden müsse. Er weist darauf hin, dass aufgrund der geplanten vorgerückten Bebauung die Sicht in den Ort nur noch eingeschränkt möglich sei. Darüber hinaus stellt er fest, dass die Putzfassade nicht eindeutig in die unmittelbare Umgebung des Grundstückes passen würde. Die angrenzenden Gebäude seien vorwiegend verklinkert, auch das Gebäude der ehem. Firma Spahn gegenüber. Man wünsche sich, dass der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes zumindest einen gewissen Anteil von Klinker einfordern werde.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die hier vorgebrachten Äußerungen und Hinweise aufgenommen und in die weiteren Gesprächen mit dem Investor einfließen werden. An dieser Stelle soll zunächst die Einleitung eines solchen Verfahrens stehen. Alles Weitere werde im Laufe des Verfahrens weiter zu prüfen sein.

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)