Herr Bergmann erläutert den aktuellen Verfahrensstand zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Viehhandelsbetrieb Venneker“.

 

Es habe nun die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange nach BauGB stattgefunden. Seitens der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sind einige Stellungnahmen eingegangen, die hier weiter von Herrn Klaas im Einzelnen vorgestellt werden sollen.

 

Herr Klaas erläutert sehr ausführlich die einzelnen Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange separat voneinander und gibt für die Verwaltung folgende Bewertung ab:

 

 

Gesundheitliche Gefährdungen

Die Verwaltung sehe keine außergewöhnliche gesundheitliche Gefährdung durch den Betrieb und halte daher, unabhängig von der nicht bestehenden rechtlichen Verpflichtung, weitergehende wissenschaftliche Untersuchungen in den Planaufstellungsverfahren für nicht erforderlich.

 

Die Tierzahlen liegen bei jedem der beschriebenen Betriebszustände deutlich unterhalb der Prüfpflicht, die ab einer gewissen Tierplatzzahl für Viehhaltungsbetriebe gilt. Die Prüfungspflicht bedeutet weiterhin noch nicht, dass gesundheitliche Gefahren bestehen. Es handele sich hierbei um keinen Viehhaltungsbetrieb oder Mastbetrieb, sondern ein Transportunternehmen.

 

Es gibt in unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlich empfindlichen Nutzungen, wie es vielleicht ein Krankenhaus wäre.

 

Mutmaßungen über Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit, die nicht weiter fundiert werden können, dienen nicht der notwendigen sachlichen Diskussion.

 

Der größten Gefährdung unterliegen hier die Menschen, die täglich direkt mit den Tieren arbeiten. Das sind die Landwirte und auch wohl die Lkw-Fahrer und weitere Betriebsmitarbeiter, nicht aber die Bewohner des Ortes.

 

Notwendige seuchenhygienische und arbeitsmedizinische Anforderungen zum Schutz der Mitarbeiter werden in den folgenden Genehmigungsverfahren ermittelt und in den Genehmigungen verankert werden.

 

Vom Betriebsinhaber erwarten wir selbstverständlich die Einhaltung aller gesundheitsrelevanten Regeln.

 

Den zuständigen Behörden obliegt dann für die Zukunft die Überwachung des Betriebes.

 

 

Verkehrsbelastung

Mit der Ansiedlung des Betriebes werde eine Steigerung der Verkehrsbelastung auf der L 810 – Ermener Straße – einhergehen. Dies ist aber auch mit jeder Wohn- und Gewerbegebietserweiterung an anderer Stelle des Ortes verbunden.

 

Die Leistungsfähigkeit der Landesstraße ist auch nach den Ausführungen des Landesbetriebes Straßen absolut gegeben. Die optimale Gestaltung der Verkehrsanbindung „Zur Kläranlage“ an den Kreisverkehrsplatz ist noch zu entwickeln und zu realisieren.

 

Die Verwaltung erwarte keine Behinderung der Verkehrsabläufe an anderen Kreuzungen oder auf anderen Straßen im Ort.

 

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Lkw des Unternehmens im Übrigen seit Jahrzehnten örtliche und überörtliche Straßen in Nordkirchen, Südkirchen und Capelle nutzen, was bisher, mit Ausnahme der Wegebeschädigung unmittelbar am Betrieb, zu keinen Beschwerden geführt hat.

 

 

Zusätzliche Geruchsbelastung

Es wird eine zusätzliche Geruchsbelastung geben. Die Grenzwerte, die dafür in Deutschland gelten, werden, auch unter Berücksichtigung geruchlicher Vorbelastungen aus angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieben und der Kläranlage, aber nicht überschritten.

 

So wie man sich auch in anderen Fällen der Bauleitplanung an diesen Regeln orientieren wollen und müssen, so wird das auch bei diesem Betrieb sein.

 

Auf dem Land, und da liege Nordkirchen, gehören insbesondere Gerüche aus der Tierhaltung, der Gülleausbringung, der Kadaverbeseitigung und auch dem Tiertransport zum Lebensumfeld.

 

 

Trinkwassergefährdung

Realistische Gründe für eine befürchtete Trinkwassergefährdung sehe die Verwaltung nicht. Das auf dem Betriebsgelände anfallende Schmutzwasser aus Sanitäreinrichtungen oder auch aus der Waschanlage der Lkw wird der Kläranlage nach einer entsprechenden Vorbehandlung auf dem Betriebsgelände zugeleitet werden. Die Einleitungsbedingungen hierzu sind in den folgenden wasserrechtlichen Verfahren noch näher zu definieren.

 

Die Behandlung, Rückhaltung, evtl. Versickerung und Einleitung des Regenwassers der Dächer und der Platzflächen wird zur Zeit noch geplant und in den folgenden wasserrechtlichen Genehmigungen geprüft, mit notwendigen Auflagen versehen und erst dann genehmigt werden.

 

 

Lichtbeeinträchtigungen

Der Verwaltung ist bisher nicht bekannt, in welcher Form und in welcher Intensität insbesondere die Fahrstraßen und Parkplätze auf dem Betriebsgelände ausgeleuchtet werden sollen.

Die Verwaltung werde den Betriebsinhaber bitten, bei der Aufstellung seines Beleuchtungskonzeptes die mögliche Zurückhaltung zu wahren.

 

 

Imageschaden für die Gemeinde

Der Verwaltung ist bewusst, dass die Umsiedlung des Betriebes nach Nordkirchen nicht nur Befürworter hat. Die Verwaltung halte sie aber weiterhin für richtig, da auch Nordkirchen nicht nur aus einem Dorfkern, dem Schloss und Schlosspark und wunderschönen Naturschutzgebieten bestehen kann.

 

Auch hier muss zeitgemäß gearbeitet werden in allen möglichen Betriebszweigen. Das trifft sowohl die Landwirtschaft, das Gewerbe und in vertretbarem Ausmaß auch die Industrie.

 

Strukturveränderungen hin zu größeren Einheiten, wie sie ja seit Jahrzehnten in der Landwirtschaft zu beobachten sind, deutschland- und europaweit durch entsprechende Regeln zum Teil „vorgegeben“ werden, gehen auch an Nordkirchen nicht vorbei und haben selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Arbeitsweisen und Größenordnungen zugehöriger Bereiche wie dem Viehtransport.

 

Nordkirchen benötigt zum Erhalt und zur Fortentwicklung seiner Infrastruktur Arbeitsplätze und auch Steuereinnahmen.

 

Die Verwaltung ist von den Standortbedingungen für Gewerbe und Industrie ganz bestimmt nicht die „erste Liga“. Daher müsse man froh sein über jeden Betrieb, der uns in Nordkirchen erhalten bleibt.

 

Die Verwaltung ist nicht der Meinung, dass bei einer Ansiedlung des Betriebes an dieser Stelle ein Imageschaden für die gesamte Gemeinde entsteht oder Wertverluste privater Grundstücke eintreten werden.

Daher erwarte man aber auch von Mitbürgern und Mitbürgerinnen eine sachliche und keine emotionale Beurteilung des Vorhabens.

 

 

Erhobene Vorwürfe

Die Vorwürfe der Falschinformation und der unvollständigen Information

Weise die Verwaltung entschieden zurück.

 

Die Verwaltung habe frühzeitig und intensiv über die jeweiligen Planungsstände berichtet und werde das weiterhin tun. Die Pläne und sonstigen Unterlagen können jederzeit weiterhin eingesehen und besprochen werden. Anregungen und Beschwerden sowie Gegenvorschläge nehme die Verwaltung selbstverständlich entgegen.

 

 

Moratorium

Die Gründe für ein Moratorium sehe die Verwaltung nicht, da während der bisher schon vergangenen Zeit seit Bekanntwerden der Planungsabsicht und in den noch folgenden Monaten der Planung für jeden ausreichend Zeit ist, sich umfassend mit dem Vorhaben zu befassen.

 

Zu den Ausführungen von Herrn Klaas werden seitens der Ausschussmitglieder keine Nachfragen stellt.