17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Nordkirchen
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Viehhandelsbetrieb Venneker"
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt die Informationen zu den laufenden Planverfahren zur Kenntnis.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde hat am 04.12.2014 die Einleitung des Verfahrens zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Nordkirchen bestätigt und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Viehhandelsbetrieb Venneker“ gefasst.
Ziel ist es weiterhin, den bisher in Südkirchen ansässigen Viehhandelsbetrieb umzusiedeln auf die Westseite der Straße „Zur Kläranlage“ in den dort regionalplanerisch ausgewiesenen gewerblichen Entwicklungsbereich.
Dieses Vorhaben stößt aufgrund seiner Dimension und insbesondere aufgrund befürchteter gesundheitlicher Beeinträchtigungen teilweise auf Widerstand innerhalb der Bevölkerung. Das ist auch deutlich geworden in der Bürgerinformation zum Bebauungsplanentwurf und zur Änderung des Flächennutzungsplanes am 03.12.2014 in der Gesamtschule.
Als Anlage liegt das Protokoll dieser Veranstaltung bei.
Der Ausschuss für Bauen und Planung hat am 27.11.2014 bereits die Verwaltung beauftragt, im Rahmen dieser Änderungs- bzw. Aufstellungsverfahren die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Diese Verfahren sind durch eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt-Nr. 13/2014 am 11.12.2014 gestartet worden.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.12.2014 hiervon unterrichtet und ebenfalls um Stellungnahme gebeten.
In dieser Sitzung wird eine Übersicht über die bis dahin eingegangenen Bedenken und Anregungen und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu vorgelegt werden.
Weitere Verfahrensbeschlüsse sollen dann in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung am 03.03.2015 gefasst werden.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: